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Personalverrechnung INFO


Information - Personalverrechnung

 

Die Personalverrechnung wird gereglt von einem sehr dynamischen Gesetzeswerk. Jährlich finden zahlreiche Änderungen in den unterschiedlichsten Bestimmungen statt. Da wir die Personalverrechnung sehr ernst nehmen, besuchen wir laufend Weiterbildungssemiare in arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen.

Weiters wurde für unsere Klienten, ein spezielles ONLINESERVICE eingerichtet, um eine schnellstmögliche Personalveränderung zu erfassen. Die Ab- und Anmeldungen bei den Institutionen und Gebietskörperschaften werden selbstverständlich von uns durchgeführt.


Im ONLINESERVICE sind folgende Meldungen möglich:

  • Vorabmeldung (Aviso) des Mitarbeiters. Ab 01.01.2008 besteht in ganz Österreich die Verpflichtung, dass Mitarbeiter bei Arbeitsbeginn schon angemeldet sind. Bei Nichteinhaltung werden Strafen eingehoben. Die verpflichtende Meldung muss grundlegende Informationen enthalten.

  • Vollständige Meldung. Diese Meldung muss binnen einer Woche ab Arbeitsbeginn bei der Gebietskörperschaft (Sozialversicherung) eingebracht werden. Es werden für diese Anmeldung zahlreiche Informationen des Arbeitnehmers benötigt.

  • Änderungen betreffend Mitarbeiter. Im Laufe der Zeit werden sich Änderungen wie Gehaltserhöhung, Arbeitszeit, usw. im Beschäftiungs- verhältnisses ergeben. Um diese Änderungen ohne großartigen Aufwand durchzuführen, genügt das Ausfülllen des Formulars im ONLINESERVICE.

  • Abmeldung des Mitarbeiters.


Nach Übersendung der Informationen im ONLINESERVICE wird Ihnen schnellstmöglich der Ihnen zugewiesene Mitarbeiter ein Bestätigungsmail übersenden, damit Sie die Bearbeitung nachvollziehen können.

 

Geisler & Hirschberger StB GmbH • Münchener Str. 22 • 6130 Schwaz