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Veröffentlicht am: Allgemein

Kein Sachbezug bei Spezialfahrzeugen

15. März 2023 | Sachbezug bei Spezialfahrzeugen 

Update der Lohnsteuerrichtlinien: Mit der letzten Aktualisierung wurde ein Detail hinsichtlich Spezialfahrzeuge geklärt. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz erklärt den neuen Zusatz.

Normalerweise führt die Verwendung eines Firmen-Kfz für die Fahrten von der Arbeitsstätte nach Hause zu einem geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis in Form eines Sachbezuges. Vielfach ist es nun üblich geworden, dass insbesondere Mitarbeiter:innen aus Gewerbebetrieben mit dem Firmen-Kfz diese Privatfahrten tätigen.

Kein Sachbezugswert für diese Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ist nach Ansicht des BMF anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi, Fiskal-LKW), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Insofern das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen.

Noch Fragen zum Thema Sachbezug bei Spezialfahrzeugen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz berät euch bei offenen Fragen gerne persönlich und individuell -> Jetzt kontaktieren