Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

EU-OSS: Erste Quartalsmeldung wird fällig

Mit 01. Juli 2021 wurde der EU-OSS für die zentrale Erfassung der innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen innerhalb der EU eingeführt (siehe für mehr Infos  Newsbeitrag von Steuerberater Schwaz).

Nun ist es soweit: Mit 31. Oktober wird nun die erstmalige Einreichung über FinanzOnline fällig .

Quartalsmeldung erfolgt nun über FinanzOnline

Mit Stichtag 31.10.2021 (Quartalsende plus 1 Monat) muss die erstmalige Einreichung der Quartalsmeldung im EU-OSS für alle innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze vom 1.7.2021 bis 30.9.2021 erfolgen.

Die Zahlung muss ebenfalls bis zum 31.10.2021 auf das eigens dafür eingerichtete Konto erfolgen. Die Abgabenart wird im Electronic-Banking als „Umsatzsteuer-EU-OSS“ (UU) bezeichnet.

Weil der 31.10.2021 ein Sonntag und der 1.11.2021 ein Feiertag ist, ist die Meldung diesmal spätestens am 2.11.2021 über Finanzonline einzureichen. Die Steuerschuld entsteht bereits mit dem Tag an dem die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde und nicht erst mit der Bezahlung durch den Kunden (Soll-Versteuerung).

Achtung: Wenn Ihr  zum EU-OSS angemeldet sein, aber im vergangenen Quartal keine innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze erzielt habt, müsst ihr verpflichtend eine Nullerklärung abgeben.

Zum Hintergrund

Die bisherige Lieferschwellen-Regelung, welche bestimmt hat ob eine Lieferung im Bestimmungs- oder Ursprungsland zu versteuern ist, ist mit 01. Juli 2021 ungültig. Seither erfolgt die Besteuerung der Umsätze  grundsätzlich im Bestimmungsland. Ausnahme: Lediglich Kleinunternehmer*innen (bis zu 10.000 Euro Versandhandelsumsätze pro Jahr) werden weiterhin dort besteuert, wo die Versendung beginnt.

Der EU-OSS bietet österreichischen Unternehmer*innen die Möglichkeit, die in anderen EU-Ländern zu entrichtende Umsatzsteuer über FinanzOnline zu erklären und abzuführen. Die steuerliche Registrierung in den jeweiligen Bestimmungsländern entfällt durch die zentrale Erfassung.

Unser Team von Steuerberater Schwaz steht für Fragen gerne zur Verfügung  -> Jetzt kontaktieren