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Veröffentlicht am: Allgemein

Transparente Arbeitsbedingungen: Erweiterte Informationspflichten für Arbeitgeber:innen

03. April 2024 | Transparente Arbeitsbedingungen 

Anfang März hat der Nationalrat den ersten Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente Arbeitsbedingungen beschlossen. Diese Richtlinie fordert erweiterte Informationspflichten für Arbeitgeber:innen gegenüber ihren Arbeitnehmer:innen.

Wir von Geisler & Hirschberger informieren euch hier über alle neu eingeführten Änderungen:

Informationspflichten für Arbeitgeber:innen

Auch bisher bestand eine klare Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzettels bei  

  • Begründung eines Arbeitsverhältnisses, 
  •  Auslandseinsätzen länger als 1 Monat  
  • Änderungen gewisser Arbeitsbedingungen  

Diese Pflicht besteht nicht, wenn bereits schriftliche Vereinbarungen wie zB ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder schriftliche Änderungsvereinbarung existieren.  

Neu: Erweiterung der Mindestinhalte des Dienstzettels und Auslandsdienstzettels

Folgende Punkte zählen nun zu den Mindestinhalten:  

  • Hinweise auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren 
  • Unternehmenssitz  
  • Beschreibung der Arbeitsleistung  
  • Vergütung von Überstunden  
  • Bedingungen für die Änderungen von Schichtplänen (wenn zutreffend) 
  • Art der Entgeltauszahlung 
  • Name und Anschrift des SV-Trägers 
  • Dauer und Bedingungen der Probezeit 
  • ggf. Anspruch auf eine von den Arbeitgeber:innen bereitgestellten Fortbildung  

 Auch die Mindestinhalte von Auslandsdienstzetteln werden erweitert. Ein solcher ist immer dann auszustellen, wenn ein:e Arbeitnehmer:in die Tätigkeit länger als 1 Monat im Ausland verrichtet.  

Neue Frist zur Ausstellung eines Änderungsdienstzettels

Kommt es zu Änderungen bei den Inhalten des Dienstzettels, ist ein Änderungsdienstzettel auszustellen. Dies hat unverzüglich, jedoch spätestens 1 Monat ab Wirksamwerden zu erfolgen. Die Änderungen müssen aber ab sofort am Tag ihres Wirksamwerdens mitgeteilt werden. 

Elektronische Übermittlung des Dienstzettels

Arbeitnehmer:innen haben nun die Wahlmöglichkeit, den Dienstzettel elektronisch zu erhalten, eine Neuerung gegenüber der bisherigen schriftlichen Ausstellung. Die Form der Ausstellung bzw. Übermittlung liegt nun bei den Arbeitnehmer:innen

Rechtsfolgen bei Verletzung der Dienstzettelpflicht

Bitte beachtet die neu eingeführten Rechtsfolgen für den Fall, dass kein ordnungsgemäßer Dienstzettel ausgestellt wird:   

  • Wenn der oder die Arbeitgeber:in keinen Dienstzettel bzw. Auslandsdienstzettel ausstellt, können Verwaltungsstrafen von EUR 100 bis EUR 436 verhängt werden.
    Der Strafrahmen steigt auf EUR 500 bis EUR 2.000, wenn mehr als fünf Arbeitnehmer:innen betroffen sind oder innerhalb von drei Jahren eine neuerliche Übertretung vorliegt. Dabei darf die Verwaltungsstrafe nicht je betroffenem:r Arbeitnehmer:in kumuliert werden.
    Eine Bezirksverwaltungsbehörde kann von der Verhängung einer Geldstrafe absehen, wenn der:die Arbeitgeber:in dem:der Arbeitnehmer:in nachweislich zwischenzeitlich einen Dienstzettel ausgehändigt hat und das
    Verschulden des:der Arbeitgebers:in gering ist. 
  • Bei Verlangen nach einem Dienstzettel seitens des:der Arbeitnehmer:in und daraufhin erfolgter Kündigung, hat der:die Arbeitnehmer:in das Recht zur Kündigungsanfechtung.
    Vorab kann der:die Arbeitnehmer:in vom:der Arbeitgeber:in eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen, welche binnen
    fünf Kalendertagen auszustellen ist.
    Die Nichtausstellung einer schriftlichen Begründung hat jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen.
     
  • Darüber hinaus darf der:die Arbeitnehmer:in im Arbeitsverhältnis aufgrund der Geltendmachung des Anspruchs auf einen Dienstzettel (Auslandsdienstzettel, Änderungsdienstzettel) nicht benachteiligt werden. 

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Aufgrund der neuen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Dienstzettel ist es wahrscheinlich notwendig, Dienstzettel- und Arbeitsvertragsmuster sowie freie Dienstverträge zu überarbeiten. Wir empfehlen, bestehende Muster im Zuge dieser Gesetzesänderung zu überprüfen und anzupassen. Unser Team in der Lohnverrechnung unterstützt euch dabei gerne. 

Einen Muster-Dienstzettel findet ihr online unter https://www.wko.at/wko-muster-vorlagen .

Transparente Arbeitsbedingungen – noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz hilft euch gerne weiter -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/