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Veröffentlicht am: Allgemein

Besteuerung von Investmentfonds

04. Juli 2022 | Besteuerung von Investmentfonds

Das regelmäßige Sparen in Aktien und Investmentfonds kann euch beim langfristigen Vermögensaufbau unterstützen. Dabei kommt allerdings nicht nur der Wahl des Anlageprodukts, sondern auch dessen steuerliche Beurteilung eine maßgebliche Bedeutung zu. Welche Steuerrisiken euch dabei begegnen können und was ihr dabei beachten müsst, erfährt ihr in diesem Artikel von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz:

Exchange Trade Funds (ETFs)

Exchange Trade Funds (ETFsv) sind eine beliebte Art von Investmentfonds, werden an der Börse gehandelt und bilden einen bestimmten Index ab. Der Fonds selbst hält dabei Anteile an den unterschiedlichsten Unternehmen, beispielsweise die Tech-Riesen Amazon und Apple oder auch die Buchungs-Plattform AirBnB. Gewinne der einzelnen vom Investmentfonds gehaltenen Unternehmen werden in einem ersten Schritt dem Fonds zugewiesen. Je nach Art der Ertragsverwendung gelangen diese schlussendlich in euer Vermögen.

Besteuerung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds

Ausschüttende Investmentfonds schütten regelmäßig die erwirtschafteten Gewinne aus und ermöglichen so eine passive Einkommensquelle. Die Erträge gelten mit der Ausschüttung als zugeflossen und lösen somit eure Steuerpflicht aus.

Ein thesaurierender Fonds schüttet die erwirtschafteten Gewinne nicht aus. Dabei werden die Gewinne wiederveranlagt und steigern so den Kurs eures Anteils. Im letzteren Fall fließt euch mangels Ausschüttung kein Geld zu. Dies ändert aber nichts daran, dass die vom Fonds erwirtschafteten Erträge zu versteuern sind.

Um eine gleichmäßige (steuerliche) Behandlung zu schaffen, wird somit bei Fonds, welche keine Gelder ausschütten, einmal jährlich eine Ausschüttung fingiert. Mit der Fiktion der Ausschüttung werden wiederveranlagte wie ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und der Steuer unterworfen. Die Erträge gelten mit der Fiktion als zugeflossen und die Steuerlast als ausgelöst.

Der die Steuerlast auslösende Zeitpunkt ist mit der tatsächlichen, bzw. mit der fingierten Ausschüttung leicht feststellbar. Die konkrete Höhe der Steuerlast gestaltet sich komplexer.

Habt ihr euer Depot allerdings bei einer inländischen depotführenden Stelle eröffnet, so ist diese zum Abzug und Entrichtung der (Kapitalertrag-)Steuer ans Finanzamt verpflichtet.

Im Falle eines ausschüttenden Fonds werden hierzu 27,5% von der Ausschüttung abgezogen und abgeführt.

Für die Erhebung von Fonds, welche die Erträge wiederveranlagen (und somit keine Ausschüttung tätigen), wird die zu entrichtende (Kapitalertrag-)Steuer vom sogenannten „Cash-Konto“ eingezogen und abgeführt.

Unser Tipp: Um durch den Abzug vom Cash-Konto nicht in einen negativen und teuren Saldo zu geraten, raten wir euch, einen Betrag in Höhe der anfallenden Steuerlast auf deinem Konto liegen zu lassen.

Habt ihr euer Depot bei einem ausländischen Smartbroker eröffnet, kann dieser nicht dazu verpflichtet werden, eure (Kapitalertrag)Steuer einzubehalten. Die Versteuerung der steuerpflichtigen Einkünfte erfolgt in diesem Fall daher auf dem Wege der Veranlagung.

Besteuerung von Investmentfonds – Am besten mit Beratung vom Profi Steuerberater Schwaz

Wann und in welcher Höhe eure Steuern zu entrichten sind, das erklären wir von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz gerne auch bei einer individuellen Beratung -> Jetzt kontaktieren