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Veröffentlicht am: Allgemein

Ausfallbonus – erhöhte Ersatzrate für März 2021

Wer kann den Ausfallbonus beantragen?

Jedes Unternehmen, mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von 40 % in einem Kalendermonat im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Wie hoch ist der Ausfallbonus?

Der Ausfallbonus besteht aus einem direkten Zuschuss und einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
Die Ersatzleistung beträgt 30% des Umsatzausfalls und besteht zu

  • 15% bzw. zur Hälfte aus dem „Bonus“ und
  • 15% bzw. zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000, („Vorschuss FKZ 800.000“)

Die Beantragung erfolgt monatlich über FinanzOnline. Die Obergrenze für Bonus und Vorschuss FKZ 800.000 beträgt jeweils 30.000 Euro/Kalendermonat. Gesamt stehen höchstens 60.000 Euro/Kalendermonat zur Verfügung.

Ausnahme: Im März 2021 können bis zu € 80.000  beantragt werden. Der Bonus beträgt hier einmalig 30% beziehungsweise max. 50.000 Euro. Mit dem optionalen Vorschuss auf den FKZ 800.000 in Höhe von 15% (max. 30.000 Euro) wird im März 45% Umsatzausfall beziehungsweise max. 80.000 Euro ersetzt. Eine Beantragung für März ist ab 16. April möglich.

Alle Fakten zum Ausfallbonus:

  •  Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40%. Dieser wird im Vergleich zum Umsatz des entsprechenden Kalendermonats März 2019 bis Februar 2020
    zum entsprechenden Monatsumsatz 2021 ermittelt.
  • Der Antrag wird über FinanzOnline monatsweise erstellt. Dies ist immer ab dem 16. des folgenden Monats bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich.
  • Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss ist optional. Es kann auch nur der Ausfallbonus beantrag werden.
  • Der Umsatzausfall wird im Nachhinein bei Abgabe des Fixkostenzuschuss 800.000-Antrages durch einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer geprüft.
  • Achtung: Unternehmen, die den Vorschuss zum Fixkostenzuschuss 800.000 beantragen, verpflichten sich, den Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 bis zum 31.12.2021 zu stellen. Andernfalls ist der Vorschuss zurückzuzahlen.

Unser Tipp: Betroffene Unternehmen sollten ab sofort monatlich durchrechnen, ob der Umsatzausfall von 40% eingetreten ist.

Bei Fragen oder Unklarheiten beraten wir gerne.