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Veröffentlicht am: Allgemein

Registrierkassen-Jahresbeleg – wichtige Aufgabe zum Jahresende

13. Dezember 2022 | Registrierkassen-Jahresbeleg

Nicht vergessen: Besitzer:innen einer Registrierkassa haben vor dem Jahreswechsel noch eine wichtige Aufgabe. Die Kanzlei Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, was bei eurer Registrierkassa jetzt zu tun ist.

Zum Ende des Kalenderjahres muss der sogenannte Registrierkassen-Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahrt werden. Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt.

Wenn ihr am 31. 12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erzielt haben, dann dürft ihr den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz in dieser Silvesternacht erstellen– oder spätestens vor dem nächsten Öffnungstag (sofern dieser innerhalb einer Woche stattgefunden hat). Vorausgesetzt, ihr rechnet die Umsätze nach Mitternacht noch zu den Umsätzen des 31. 12. dazu.

Sonderregeln gibt es für Saisonbetriebe, die im Winter nicht geöffnet haben.

Danach muss dieser Jahresbeleg bis spätestens 15. Feber nächsten Jahres mittels Beleg-App-Prüfung geprüft werden.

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Angenehmer ist es natürlich, wenn die Jahresbelege völlig automatisiert erstellt werden, weil man das erstens nicht vergessen kann, zweitens nicht auszudrucken braucht und drittens ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet wird. Bitte sprecht mit eurem Kassenhersteller oder -händler, ob diese Funktion bei eurer Kassa möglich ist.

Laufende Datensicherung

Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe trifft die Verpflichtung, die laufenden Daten aus der Registrierkasse zu sichern.

Dabei ist zumindest eine vierteljährliche Sicherung auf einen externen Datenträger (zB externe Festplatte oder USB-Stick) verpflichtend vorgesehen. Bitte vergesst auch im neuen Jahr 2023 nicht auf diese laufende Datensicherung. Bei behördlichen Überprüfungsmaßnahmen (zB auch unangekündigt durch die Finanzpolizei) muss der oder die Unternehmer:in die Daten aus der Registrierkasse auf USB-Stick der prüfenden Behörde aushändigen.

Daher noch ein Tipp: Haltet ausreichend USB-Sticks vorrätig und schult auch Mitarbeiter:innen für den Fall eurer Abwesenheit, wie man die Daten auf einen Stick bringt!

Registrierkassen-Jahresbeleg – noch Fragen?

Alle Informationen zur Registrierkassenpflicht findet ihr in diesem Merkblatt von Steuerberater Schwaz

Unser Team von Steuerberater Schwaz hilft bei Fragen zur Registrierkassa oder dem Registrierkassen-Jahresbeleg gerne weiter   -> Jetzt kontaktieren