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Veröffentlicht am: Allgemein

ÖGK-Beiträge: Stundung verlängert

Zahlungserleichterungen gelten bis Juni 

Nachdem die wirtschaftliche Situation weiterhin angespannt bleibt, hat der Nationalrat das Zahlungsziel für die Beitragsrückstände um drei weitere Monate auf den 30.06.2021 verschoben.

Für den Abbau der gestundeten Beiträge gibt es ein “2-Phasen-Modell”:

Phase 1:

Hier sollen vor allem die bis einschließlich 30.06.2021 angefallenen Beitragsrückstände ausgeglichen werden. Je nach Finanzlage hat das Unternehmen bis längstens 30.09.2022 Zeit.

Phase 2: 

Wenn trotz nachweisbarer intensiver Bemühungen nach dem 30.09.2022 noch Rückstände aus den Zeiträumen Februar 2020 – Mai 2021 vorhanden sind, können diese in Raten beglichen werden.

Laufzeit der Ratenvereinbarung: weitere 21 Monate, also max. bis 30.06.2024

Voraussetzungen: 

  • zwischen 01.07.2021 und 30.09.2022 wurden bereits mindestens 40% der Beitragsrückstande beglichen
  • Neuverbindlichkeiten (ab Beitragszeitrum Juni 2021) dürfen nicht in Raten beglichen werden
  • im Zeitraum bis 30.09.2022 wurden alle Beiträge pünktlich beglichen
  • Antragstellung bis spätestens 30.09.2022

Unser Tipp:

Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Beitragsrückstände und planen Sie den geordneten Abbau. Kontoinformationen stehen jederzeit über WEBEKU zur Verfügung. Die ÖKG wird zeitnah Kontoinformationen versenden.

Auch unsere Kanzlei ist gerne behilflich.

Achtung: Die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeitsbeihilfe muss jedenfalls pünktlich erfolgen. Dies ist ebenfalls entscheidend für das Ansuchen um Ratenzahlung.

Wir beraten gerne!