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Veröffentlicht am: Allgemein

Neues Förderpaket: Gastgärtenoffensive

Die Gastronomie ist von der Coronakrise schwer getroffen. Um die räumlichen Gegebenheiten für die kommende Zeit coronakonform zu gestalten, startet ein neues Förderpaket für die Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gastgärten.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung:

  • Förderung für Betriebe mit KMU-Eigenschaften mit Betriebsstätte in Österreich
  • Förderstart voraussichtlich Mitte April
  • Abwicklung & Antragstellung über das ÖHT-Kundenportal www.oeht.at
  • Mindestinvestition € 5.000 – Obergrenze € 100.000
  • Zuschuss beträgt maximal 20 % der Investitionen, gedeckelt mit € 20.000
  • Auftragsvergabe und Bestellung kann ÖHT vor Antragseinreichung erfolgen
  • ABER: Lieferung und Bezahlung muss nach der Antragseinreichung erfolgen

Welche Investitionen werden gefördert?

Laut Förderrichtlinie werden “Kosten  und ergänzende Sachaufwendungen, die der Schaffung zusätzlicher und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien dienen”, gefördert. Dazu gehörten zum Beispiel Fassadengestaltungen, Beschattung, Podesterrichtungen, Sitzmöbel, Tische, Schaffung barrierefreier Zugänge und Bepflanzungen.

Hinweis: Die angegebenen Informationen basieren auf einem Richtlinienentwurf. Bis zur Veröffentlichung der Richtlinie können sich daher noch Änderungen ergeben.

Wir unterstützen gerne bei der Antragstellung und stehen für Fragen zur Förderung gerne zur Verfügung.