Der Härtefall-Fonds, die Akuthilfe für Selbstständige, geht mit neuer Richtlinie in die Verlängerung.
Was nun gilt, haben wir für euch zusammengefasst:
Die Eckpunkte der neuen Richtlinie:
- Die Antragstellung ist bis inkl. 31.07.2021 möglich
- Verlängerung für drei zusätzliche Betrachtungszeiträume -daher sind Anträge sind nun für maximal 15 Monate möglich
- Zusatzbonus:
Dieser wird ab dem 01. Juni in Höhe von EUR 100,– für jeden geförderten Zeitraum ausbezahlt. Die maximale Auszahlung beträgt EUR 1.500,– und erfolgt automatisch ohne separaten Antrag. - Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt neu EUR 39.000,–
- Neugründungen sind ab 31.10.2020 anspruchsberechtigt (bisher 01.01.2020)
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern sind möglich
- Auch Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig anspruchsberechtigt
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss die selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden (insbesondere keine Ruhendmeldung) – gilt für Anträge nach dem 15.04.2021
- Ebenso dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein
Wir beraten gerne und unterstützen bei der Antragstellung.