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Veröffentlicht am: Allgemein

Härtefall-Fonds: Was bringt die neue Richtlinie?

Der Härtefall-Fonds, die Akuthilfe für Selbstständige, geht mit neuer Richtlinie in die Verlängerung.

Was nun gilt, haben wir für euch zusammengefasst:

Die Eckpunkte der neuen Richtlinie:

  • Die Antragstellung ist bis inkl. 31.07.2021 möglich
  • Verlängerung für drei zusätzliche Betrachtungszeiträume -daher sind Anträge sind nun für maximal 15 Monate möglich
  • Zusatzbonus:
    Dieser wird ab dem 01. Juni in Höhe von EUR 100,– für jeden geförderten Zeitraum ausbezahlt. Die maximale Auszahlung beträgt EUR 1.500,– und erfolgt automatisch ohne separaten Antrag.
  • Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt neu EUR 39.000,–
  • Neugründungen sind ab 31.10.2020 anspruchsberechtigt (bisher 01.01.2020)
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern sind möglich
  • Auch Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig anspruchsberechtigt
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss die selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden  (insbesondere keine Ruhendmeldung) – gilt für Anträge nach dem 15.04.2021
  • Ebenso dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein

Wir beraten gerne und unterstützen bei der Antragstellung.