Zusatzbonus zum Härtefall-Fonds
Mit 01. Juni startet auch die Auszahlung des Zusatzbonus zum Härtefall-Fonds. Dabei werden automatisch und ohne weiteren Antrag, für jeden geförderten Betrachtungszeitraum aus der Phase 2 pauschal € 100,– ausbezahlt. Ebenfalls steht allen Antragstellern in Phase 2 auch der Comeback-Bonus in Höhe von € 500,– pauschal zu.
Auf beide Zahlungen wird eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 oder eine Förderung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht angerechnet.
Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen ab 01. Juni, 01. August und 01. Oktober 2021
Wer lediglich in Phase 1 Fördermittel aus dem Härtefall-Fonds bezogen hat, erhält keinen Zusatzbonus.
Bei allen Fragen zum Härtefall-Fonds steht unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren
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