Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Zusatzbonus: Auszahlung startet mit 01. Juni

Die Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für den 14. Corona-Monat – 16. April bis 15. Mai 2021 – kann jetzt beantragt werden.

Zusatzbonus zum Härtefall-Fonds

Mit 01. Juni startet auch die Auszahlung des Zusatzbonus zum Härtefall-Fonds. Dabei werden automatisch und ohne weiteren Antrag, für jeden geförderten Betrachtungszeitraum aus der Phase 2 pauschal € 100,– ausbezahlt. Ebenfalls steht allen Antragstellern in Phase 2 auch der Comeback-Bonus in Höhe von € 500,– pauschal zu.

Auf beide Zahlungen wird eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 oder eine Förderung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht angerechnet.

Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen ab 01. Juni, 01. August und 01. Oktober 2021

Wer lediglich in Phase 1 Fördermittel aus dem Härtefall-Fonds bezogen hat, erhält keinen Zusatzbonus.

Bei allen Fragen zum Härtefall-Fonds steht unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

Mehr Infos zur neuen Richtlinie zum Härtefall-Fonds-> Hier weiterlesen