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Veröffentlicht am: Allgemein

ÖGK – Beiträge: Zahlungsziel naht

Das Zahlungsziel für die aufgrund der Corona-Pandemie gestundeten Beiträge bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) steht vor der Tür. 
Wie wir bereits informiert haben, ist das Zahlungsziel auf den 30.06.2021 festgelegt. Dies betrifft die gestundeten Beiträge für die Zeiträume von Februar 2020 – Mai 2021. 

Aktuelle Zahlungsinformation abfragen

Die ÖGK versendet in den nächsten Tagen wieder eine aktuelle Zahlungsinformation. Diese informiert  Dienstgeber*innen über die Höhe der offenen Beiträge.
Eine tagesaktuelle Übersicht können Sie jederzeit über die Web-Applikation WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) abrufen.

Unser Tipp: Nützen Sie diese Übersicht zur raschen Planung, wie Sie Ihre Ausstände am besten abbauen können. Unser Kanzlei-Team ist dabei gerne behilflich: -> Jetzt kontaktieren 

Ratenanträge elektronisch stellen

Ist eine sofortige Begleichung der offenen Beiträge bis zum 30.06. nicht möglich, können Unternehmer*innen um Ratenzahlung ansuchen. Die ÖGK kann dies  aktuell bis September 2022 gewähren.
Die Antragsstellung ist seit 01. Juni elektronisch über WEBEKU möglich.

Nützen Sie auch den neuen Online-Ratenrechner der ÖGK: Dieser ermöglicht es Unternehmer*innen, die anfallenden Raten sowie reduzierten Verzugszinsen unverbindlich vorauszuberechnen: www.gesundheitskasse.at/ratenrechner  

Voraussetzung für die Ratenzahlung ist, dass die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK überwiesen werden.

“Safety-Car-Phase” bei Liquiditätsproblemen

Bei größeren Zahlungsschwierigkeiten ist es möglich, individuelle Lösungen zu vereinbaren. So können zB bis Ende September die ersten Ratenzahlungen gesenkt oder auf Null Euro reduziert werden. Die regionalen Ansprechpartner*innen der ÖGK beraten hierzu gerne.

Normalbetrieb ab Juni 2021

Die bisherigen Fälligkeiten und Zahlungsfristen treten ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 wieder in Kraft. Laufende Beiträge sind dann wieder wie gewohnt bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.

Brauchen Sie Hilfe bei der Planung der Rückzahlungen? Unser Kanzleiteam steht gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren