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Veröffentlicht am: Allgemein

Corona-Rückstände beim Finanzamt – jetzt Ratenzahlung beantragen

Auch beim Finanzamt haben manche Unternehmer*innen während der Corona-Pandemie Rückstände aufgebaut. 
Die Abgabenstundung endet auch hier mit dem 30.06.2021 – ABER: Für die Rückzahlung der gestundeten Beiträge gibt es ein besonderes COVID-Ratenmodell – rechtzeitige Antragsstellung vorausgesetzt! 

COVID-19-Ratenmodell

Das Covid-19-Ratenmodell ermöglicht die Rückzahlung der Abgabenschuld in zwei Phasen über 36 Monate und dabei können alle Steuerarten eingebaut werden! Ein gesonderter Antrag ist notwendig:

  • mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes ist nach dem 15. März 2020 fällig geworden  (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen)
  • Antragsstellung via FinanzOnline
  • nur im Zeitfenster zwischen 10. Juni und 30.Juni 2021 möglich
  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024

Achtung: Der Antrag für das Ratenmodell ist zwingend bereits jetzt im Juni für die Phase 1 zu stellen, ein  späterer Zustieg in der Phase 2 ist nicht vorgesehen!

Die Zinsen im Rahmen dieser besonderen Ratenregelung betragen für beide Phasen gleichermaßen nur 2,0 % pa über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Üblicherweise beträgt der Zinssatz bei Zahlungserleichterungen  4,5 % pa.

Für die Rückzahlung stehen zwei Varianten zur Verfügung:

  • Variante 1: Hier wird der gesamte Rückstand in der Phase 1 – also bis spätestens zum 30. September 2022 – innerhalb von 15 Monaten bezahlt
  • Variante 2: Der Gesamtrückstand wird verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten bezahlt. Am Ende der Phase 1 muss nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, aber zumindest 40 %. Bis Ende August 2022 kann die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragt werden. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30. Juni 2024.

Phase 1 des Ratenmodells

Hier die wichtigsten Eckpunkte der Phase 1 im Überblick:
• Steuerschulden, die überwiegend zwischen 15. 3. 2020 und 30. 6. 2021 fällig geworden sind, einschließlich der laufenden Vorauszahlungen an ESt bzw KSt in der Phase 1
• Phase 1 beginnt im Juli 2021 und endet Ende September 2022
• Innerhalb dieser Phase 1 kann nur ein einziges Mal ein Antrag auf „Neuverteilung der Ratenbeträge“ gestellt werden. Damit ist eine Herabsetzungsantrag der laufenden Monatsrate gemeint, wenn sich diese als nicht finanzierbar herausstellen sollte.

Phase 2 des Ratenmodells

Die zweite Phase gilt nur für jene Steuerschulden, für die bereits in der ersten Phase eine Ratenzahlung gewährt wurde, aber eben nicht vollständig zurückbezahlt werden konnten. Die bescheidmäßig vorgeschriebenen Vorauszahlungen an ESt bzw KSt für diese 21 Monate der zweiten Phase werden mit eingerechnet.

Für die Phase 2 dieses besonderen Modells gilt Folgendes:

  • zumindest 40 % der Schulden sind bereits in Phase 1 bezahlt und
  • alle Raten in Phase 1 sind pünktlich bezahlt, kein Terminverlust
  • Für die Verlängerungsphase 2 ist vor dem 31. 8. 2022 ein Antrag zu stellen
  • Ratenzahlungszeitraum beträgt längstens 21 Monate
  • Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die neuen Raten zusätzlich zu den laufend fällig werdenden Steuern entrichten kann
  • Innerhalb dieser Phase 2 kann ebenfalls nur ein einziges Mal ein Antrag auf „Neuverteilung der Ratenbeträge“ gestellt werden

Bei dieser spezielle Form der Ratenzahlung ist die gleichzeitige Gewährung einer „normalen“ Zahlungserleichterung (Rate oder Stundung) absolut ausgeschlossen.

Unser Tipp: Passen Sie die Raten an Ihre individuellen Bedürfnissen an. Wenn die Rückzahlung nicht in gleichmäßigen Monatsraten erfolgen soll, geben Sie bitte im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ die Ratenhöhe für die einzelnen Monate an.

Nützen Sie auch den neuen Online-Ratenrechner des BMF zur Berechnung der voraussichtlichen Rückzahlungsraten:  BMF Ratenzahlungsrechner

Brauchen Sie Hilfe bei der Planung der Rückzahlungen? Unser Kanzleiteam steht gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren