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Veröffentlicht am: Allgemein

Comeback-Phase: Diese Corona-Hilfen bleiben

Einige Corona-Hilfsmaßnahmen sollten eigentlich mit 30.06. auslaufen.  Um Betriebe, die weiterhin noch unter den Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen werden einige Maßnahmen laut Ankündigung um drei bzw sechs Monate verlängert.

Die Unterstützungen laufen zwar weiter, werden jedoch an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Folgende Eckdaten sind bereits bekannt:

Ausfallbonus

  • Verlängerung um 3 Monate bis 30.09.2021
  • bei Umsatzausfall von 50% statt bisher 40%
  • vermutlicher Ersatz von 10 – 40% des Rohertrages, branchenabhängig, maximal EUR 800.000,–
  • Summe aus Ausfallsbonus und Kurzarbeitshilfe (!) nicht höher als Umsatz des Vergleichszeitraums

Verlustersatz

  • wird für 6 Monate bis zum 31.12.2021 verlängert
  • für Umsatzausfall von 50% statt bisher 30%
  • absolute Förderobergrenze von EUR 10 Mio

Härtefallfonds

  • läuft weitere 3 Monate bis zum 30.09.2021
  • für Umsatzausfall von mindestens 50%
  • ein behördliches Betretungsverbot ist nicht mehr Voraussetzung
  • EUR 600 bis max. EUR 2.000 pro Unternehmen

Sonstige Maßnahmen

  • Garantien laufen bis 31.12.2021
  • NPO-Fonds für Vereine uÄ werden bis 31.12.2021 verlängert
  • SVS-Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen laufen ebenfalls bis 30.09.2021

Wichtig: Die näheren Details werden in Kürze auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at/corona verfügbar sein. Die genauen Änderungen der zugrunde liegenden Rechtsrahmen (Verordnungen, Richtlinien etc) bleibt ebenfalls abzuwarten.

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