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Veröffentlicht am: Allgemein

Kurzarbeit: Phase 5 startet im Juli

Um Arbeitgeber*innen, die weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen sind, zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten, wird die Corona–Kurzarbeit ab dem 1. Juli 2021 erneut fortgesetzt. Die Vereinbarungen zwischen Bundesregierung, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und ÖGB sehen zwei Modelle vor (Details werden gerade ausgearbeitet):

Modell 1

grundsätzlich für alle Unternehmen möglich

  • Inanspruchnahme bei Beschäftigungsrückgängen möglich. Wenn Kurzarbeit in Phase 5 erstmalig in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Beratung durch die Sozialpartner
  • Mindestarbeitszeit ist 50% der vereinbarten Normalarbeitszeit
  • Geltungsdauer bis Sommer 2022
  • Mitarbeiter*innen erhalten 90/85 oder 80% des bisherigen Nettogehalts
  • AMS ersetzt den Unternehmen durch Kurzarbeitsbeihilfe 85% der Kosten für die „ausgefallene“ Arbeitszeit
  • Urlaubsverbrauch verpflichtend 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit

Modell 2

Kurzarbeit für Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind

  • Unternehmen ist weiterhin von Lock-Down oder sonstigen behördlichen Maßnahmen betroffen oder das Unternehmen hatte im dritten Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 50% gegenüber dem dritten Quartal 2019
  • Beispiele: Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Stadthotellerie, etc.
  • Mindestarbeitszeit ist 30% der vereinbarten Normalarbeitszeit
  • Geltungsdauer bis Ende 2021
  • Mitarbeiter*innen erhalten 90/85 oder 80% des bisherigen Nettogehalts
  • AMS ersetzt den Unternehmen durch Kurzarbeitsbeihilfe 100% der Kosten für die „ausgefallene“ Arbeitszeit (wie bisher)
  • Urlaubsverbrauch verpflichtend 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit

Wir informieren natürlich zeitnahe über die Details der Neuregelung der Kurzarbeit (Phase 5) und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren