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Veröffentlicht am: Allgemein

Neustartbonus bleibt bis Jahresende

Der Neustartbonus gilt als wichtige Unterstützung am Arbeitsmarkt und erleichtert die Wiedereinstellung oder auch Neuaufnahme von Mitarbeitern. Insbesondere für Betriebe die erst jetzt wieder die Arbeit aufnehmen, noch nicht voll ausgelastet sind und daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen. Gerade in der Tourismus-Branche ist es eine Herausforderung, für die bevorstehende Sommersaison genügend Fachkräfte zu finden.

Zielgruppe & Voraussetzungen

  • Zielgruppe sind alle arbeitslosen Personen, die einen Job annehmen, der geringer entlohnt ist als der Job vor Arbeitslosigkeit
  • gefördert werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem 15. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2021 beginnen, mit mindestens 20 Wochenstunden

Höhe & Dauer der Förderung

Für die Förderung gilt eine Abstufung nach Arbeitszeitausmaß:

  • Ab 20 Wochenstunden: Aufstockung auf 145% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 25 Wochenstunden: 155% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe
  • Ab 30 Wochenstunden: 160% des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe

Maximale Förderdauer: 28 Wochen (längere Förderdauer z.B. bei manchen Langzeitarbeitslosen möglich).

Wichtig: Der Neustartbonus oder Kombilohnbeihilfe muss von dem*der Arbeitnehmer*in beim AMS – vor Beginn des Dienstverhältnisses – beantragt werden.

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