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Veröffentlicht am: Allgemein

Das beitragsfreie Öffi-Ticket: Neuregelung ab 01. Juli 2021

Jetzt gibt es einen Grund mehr, als Job-Pendler*in auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Die Kostenübernahme für Öffi-Tickets wird seit 01. Juli 2021 neu geregelt und bringt viele Vorteile sowohl für Dienstgeber*innen als auch Dienstnehmer*innen.
Bisher war nur der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber für ein öffentliches Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei.
Die neue Regelung erweitert die beitragsfreie Vergütung.

Die neue Regelung im Detail

  • Die Art des Tickets – Wochen-, Monats- oder Jahreskarte – spielt keine Rolle, solange die Karte zumindest auf der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort gilt
  • Die tatsächliche Nutzung für die Strecke Wohnung-Arbeit ist jedoch nicht Pflicht
  • Ticket muss für einen längeren Zeitraum gültig sein
  •  Einzelfahrscheine sind demnach nur für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei
  •  Der Erwerb oder die Verlängerung des Tickets (zB bei Jahreskarten) erfolgte ab dem 01.07.2021

Unser Lohnverrechnungs-Team berät euch gerne zur neuen Regelung -> Jetzt kontaktieren