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Veröffentlicht am: Allgemein

Härtefall-Fonds startet in Phase 3

Der Härtefall-Fonds für von der Corona-Pandemie getroffene Selbständige startet in die Phase 3. Mit dieser Unterstützung bekommen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten.

Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.
Förderanträge für die Härtefall-Fonds Phase 2 sind seit 31. Juli 2021 nicht mehr möglich.

Änderungen gegenüber der Phase 2

  • Antragsteller*innen benötigen eine persönliche Handysignatur. Diese vereinfacht die Dateneingabe und zB über Finanzonline beantragt.
  • Der Online-Antrag umfasst nun erweiterte Angaben zum Nachweis einer wirtschaftlichen Bedrohung

Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro.

Die Förderung kann ab August ausschließlich online beantragt werden.

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