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Veröffentlicht am: Allgemein

Überprüfung der Corona-Kurzarbeitsbeihilfen

Seit kurzer Zeit werden Betriebe überprüft, welche die Corona-Beihilfe zur Kurzarbeit in Anspruch genommen haben.

In einer eigenen Verordnung (kurz: VO) wird nun geregelt, wie das AMS die Daten der Kurzarbeitsbeihilfe elektronisch zu melden hat. Das AMS muss monatlich an die „Zentralen Services“ im Finanzministerium (BMF) die Daten betreffend genehmigter Kurzarbeitsbeihilfen (kurz: KUAB) weiterleiten. Und zwar jene Daten, die der Arbeitgeber im Zuge der Abrechnungen der KUAB an das AMS übermittelt hat. Natürlich gesondert für jeden Arbeitnehmer.

Zusätzlich müssen auch noch die vom AMS herangezogenen Daten der monatlichen Beitragsgrundlagen des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger sowie die Branchenzuordnung übermittelt werden. So ist die Finanzverwaltung schon mal vorsorglich mit einschlägigen Daten für eine Prüfung versorgt. Schließlich soll ja das sog COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz nun vermehrt angewendet werden.

Diese Daten aus den Abrechnungen zur KUAB werden auch für eine Plausibilitätsprüfung im Rahmen der bis Jahresende 2021 noch möglichen Anträge für einen Fixkostenzuschuss verwendet. Auch dort spielen diese Beihilfen zwecks Vermeidung von Doppelförderungen eine Rolle.

Der Auftrag zur Kurzarbeitsbeihilfenprüfung gemäß § 12 CFPG kann nur gemeinsam mit dem Auftrag zur Lohnsteuerprüfung erteilt werden. Er ist von jener Behörde zu erteilen, die den Auftrag zur Lohnsteuerprüfung erteilt.  Der Prüfungszeitraum der Kurzarbeitsbeihilfenprüfung muss nicht mit dem der Lohnsteuerprüfung übereinstimmen.

Das Finanzamt oder die ÖGK können den Auftrag zur Kurzarbeitsbeihilfenprüfung erteilen. Bei beiden Varianten kommen für die KUAB-Prüfung die üblichen Regelungen zur Anwendung, die auch für eine „normale“ Prüfung der Lohnverrechnung gelten. Seit einigen Monaten wurde die Lohnabgabenprüfung organisatorisch umgestellt und wird seither zentralisiert vom sog Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (kurz PLA) als Spezialeinheit übernommen.

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