Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Wichtige Deadline: 3-Monats-Frist für Corona-Investitionsprämien

Für die beantragten COVID-19-Investitionsprämien müssen die Investitionen bis Ende Februar 2023 umgesetzt werden. Bitte beachtet die kurze Frist für die Endabrechnung!

Deadline 30.09.2021 und die 3-Monats-Frist

Alle Investitionen, für die eine Förderzusage besteht, und die Unternehmer*innen vor dem 01.07.2021 in Betrieb genommen und bezahlt haben, sind bis zum 30.09.2021 elektronisch über den aws Fördermanager abzurechnen. Für geförderte Anschaffungen, die Unternehmer*innen ab dem 01.07.2021 in Betrieb nehmen und bezahlen, gilt die Abrechnungsfrist von drei Monaten.

Details zur Endabrechnung

Bitte beachtet, dass je Förderungszusage nur eine Abrechnung möglich ist. Die Abrechnung kann erst nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investition gemäß Förderungsvertrag durchgeführt werden, dann aber unbedingt innerhalb von drei Monaten! Die Einhaltung dieser kurzen Frist zur Übermittlung der Endabrechnung ist besonders wichtig, weil sonst keine Prämie mehr zusteht!

Für die Endabrechnung sind vor allem folgende Informationen bzw Unterlagen notwendig – und zwar für jede einzelne Investition(!):

  • Rechnung
  • Zahlungsbeleg(e) (bei Teilzahlungen für jede einzelne Teilzahlung)
  • das genaue Datum der Bestellung!
  • das genaue Datum der Inbetriebnahme!

Zusätzlich auch folgende Informationen zum Bankkonto, auf welches die Investitionsprämie ausbezahlt werden soll:

  • Name der Bank
  • Kontoinhaber
  • IBAN
  • BIC (tatsächlich, auch dieser muss angeführt werden!)

Darüber hinaus muss ein amtlicher Lichtbildausweis des vertretungsbefugten Organs (Geschäftsführer, Einzelunternehmer …) hochgeladen werden.

Im Frühjahr wurde nun in der Richtlinie aufgenommen, dass die oben angeführte strenge 3-Monats-Frist nur dann nicht zu beachten ist, wenn die Endabrechnung bis 30. September 2021 vorgenommen wird.

Unser Tipp: Prüft bitte schnell, welche Fristen für eure Anträge gelten und wann diese abzurechnen sind. Sinnvollerweise sollte die Abrechnung so früh wie möglich erfolgen, da dies die Auszahlung der Prämie beschleunigt.

Unser Kanzlei-Team steht für Fragen gerne zur Verfügung  -> Jetzt kontaktieren