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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuerreform 2022 im Überblick

Seit kurzem sind die Eckpunkte der Steuerreform 2022 bekannt. Die Regierung spricht in ihren Plänen von der “ökosozialen Steuerreform” und von spürbaren Entlastungen für die Bevölkerung. Auch Unternehmer*innen dürfen sich auf einige Steuererleichterungen freuen. Unsere Kanzlei Steuerberater Schwaz hat sich diese Punkte – soweit bisher bekannt – genau angeschaut und zusammengefasst:

Neuerungen für Unternehmer*innen

  • Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 23 %: Diese wird von derzeit 25 % ab 2023 um 2 Prozent gesenkt – also jeweils 1 Prozent im Jahr 2023 und 2024
  • Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponente: Hier ist von einer Steuerentlastung von insgesamt 350 Millionen € die Rede, eine Deckelung pro Unternehmen ist geplant
  • Gewinnfreibetrag für Investitionen wird von 13% auf 15% erhöht
  • Erhöhung der Grenze für “geringwertige Wirtschaftsgüter”, die sofort  zur Gänze als Betriebsausgabe absetzbar sind,  auf € 1.000 (bisher € 800)
  • Beteiligungsmodell: Künftig wird es möglich sein, Mitarbeiter*innen bis zu € 3.000 steuerfrei am wirtschaftlichen Erfolg  zu beteiligen
  • Auch die Umstellung von Heizsystemen auf erneuerbare Energieträger wird mit einer Sauber-Heizen-Offensive mit einem Volumen von € 500 Mio. gefördert. Darunter fallen u.a. ein Fördertopf für „Raus aus Öl und Gas“ sowie steuerliche Anreize für einen Heizkesseltausch und thermische Sanierung. Dies soll allen Branchen einen Umstieg auf erneuerbare Energieträger erleichtern.

Weitere Entlastungen der Steuerreform 2022

  • Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022 sowie der 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023
  • Reduktion der KV-Beiträge für kleine Einkommen werden ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozent
  • Erhöhung des Familienbonus von € 1.500 auf € 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022

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