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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuerupdate Bitcoins & Co.

Steuerupdate für Bitcoins und andere Krytowährungen ab 01. März 2022. Aktuell sind Gewinne aus Kryptowährungen nur dann steuerpflichtig, wenn diese kürzer als ein Jahr gehalten werden. Künftig werden aber Bitcoin, Ethereum und Co. wie Aktien besteuert. Der Gesetzesentwurf liegt momentan zur Begutachtung vor. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über Details zur geplanten Steueränderung.

Steuerupdate für Bitcoins ab 01. März 2022

Für realisierte Kursgewinne fällt künftig eine Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent an – unabhängig von der Haltedauer. Die Steuerpflicht betrifft sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen.

Eine abweichende Regelung gibt es für “Altbestände” die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

Vorteile hat die neue Regelung für all jene, die aktiv handeln. Realisierte man bisher kurzfristig Gewinne, kam bisher der progressive Einkommenssteuersatz von bis zu 55 Prozent zum Tragen.

Der Tausch von Kryptowährungen untereinander ist künftig nicht mehr steuerpflichtig ist. Kaufte man bisher mit Bitcoin einen anderen Coin wie etwa Ethereum, wurden Kursgewinne bei jeder Transaktion versteuert. Nun wird die Steuer erst fällig, wenn man Kryptovermögen wieder in ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel wie Euro umtauscht. Steuerpflichtig bleibt, wenn man mit Krypto ein Produkt oder eine Dienstleistung bezahlt.

Wichtiger Bitcoins-Stichtag: 28. Februar 2021

Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft und über die Spekulationsfrist von einem Jahr hinaus gehalten werden, gelten als “Altvermögen”. Gewinne aus einem Verkauf müssen nicht versteuert werden.

Mit Aktienverlust ausgleichen

Ein Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, ist möglich. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert wurden. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.

KESt.-Abzug für Einkünfte aus Kryptowährungen kommt erst ab 2023

Inländische Kryptobörsen wie Bitpanda müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen (und einen eventuellen Verlustausgleich durchführen), allerdings tritt diese Verpflichtung erst ab 2023 in Kraft. Bis dahin – sowie bei ausländischen Dienstleistern – muss der Anleger die Besteuerung selbst über die jährliche Veranlagung machen.

Unser Team von Steuerberater Schwaz informiert gerne zu den neuen Regeln im Steuerupdate für Bitcoins & Co  -> Jetzt kontaktieren 

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auf der Seite des BMF.