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Veröffentlicht am: Allgemein

To-do zum Jahresende: Registrierkassa Jahresbeleg

Nicht vergessen: Besitzer*innen einer Registrierkassa haben vor dem Jahreswechsel noch eine wichtige Aufgabe. Die Kanzlei Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, was bei eurer Registrierkassa jetzt zu tun ist.

Zum Ende des Kalenderjahres müssen Unternehmer*innen mit Registrierkassa den sogenannte Jahresbeleg ausdrucken, prüfen und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahren. Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt.

Wenn ihr am 31. 12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erzielt habt, dann dürft ihr den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz in dieser Silvesternacht erstellt haben – oder spätestens vor dem nächsten Öffnungstag (sofern dieser innerhalb einer Woche stattgefunden hat). Vorausgesetzt, ihr rechnet die Umsätze nach Mitternacht noch zu den Umsätzen des 31. 12. dazu. Sonderregeln gibt es für Saisonbetriebe, die im Winter nicht geöffnet haben.

Danach muss dieser Jahresbeleg bis spätestens 15. Feber nächsten Jahres mittels Beleg-App-Prüfung oder durch den oder die Steuerberater*in geprüft werden -> hier geht’s zur App

Tipp zur Registrierkassa – Steuerberater Schwaz

Angenehmer ist es natürlich, wenn die Registrierkassa die Jahresbelege völlig automatisiert erstellt. So kann man diese Aufgabe erstens nicht vergessen, braucht nichts auszudrucken und auch die Weiterleitung an FinanzOnline zur Belegprüfung passiert automatisch. Bitte sprecht mit eurem Kassenhersteller oder -händler,  ob diese Funktion bei eurer Registrierkassa möglich ist.

Alle Informationen zur Registrierkassenpflicht findet ihr in diesem Merkblatt von Steuerberater Schwaz

Unser Team von Steuerberater Schwaz hilft bei Fragen zur Registrierkassa gerne weiter   -> Jetzt kontaktieren