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Veröffentlicht am: Allgemein

Schnell & unbürokratisch zur Familienbeihilfe

Schneller und unbürokratischer soll die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgen. Eine Gesetzesnovelle beim Familienlastenausgleichsgesetz bringt Familien mit Kindern mehr Geld sowie ein vereinfachtes Verfahren mit dem klingenden Namen „FABIAN“. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die Neuerungen.

Früher mussten Familien die Familienbeihilfe (kurz FB) stets aktiv beantragen. Seit kurzem wurde dies bei der Geburt eines Kindes durch die antraglose Familienbeihilfe automatisiert. Das Finanzamt prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die FB auf ein Konto der Eltern bzw meldet sich, falls Informationen fehlen.

Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der FB ist vom Alter des Kindes abhängig. Weiters wurde vor einigen Jahren für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, die dortigen Lebenshaltungskosten in die Höhe mit einbezogen. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung ist fraglich. Die FB für im Inland lebende Kinder beträgt seit Jänner 2018 pro Kind und Monat:

Höhe der FB seit Jänner 2018
Alter des Kindes Betrag pro Monat
ab Geburt 114,0
ab 3 Jahren 121,9
ab 10 Jahren 141,5
ab 19 Jahren 165,1

 

Der monatliche Gesamtbetrag an FB kann sich noch durch eine Geschwisterstaffelung für jedes Kind erhöhen. Bei einer Behinderung des Kindes (ab 50 %) gibt es die sogenannte erhöhte FB.

Wohnt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die FB dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Kinderabsetzbetrag

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Der Kinderabsetzbetrag ist keine FB, sondern ein Steuerabsetzbetrag. Dieser wird ohne Steuererklärung ausgezahlt und beträgt monatlich 58,40 pro Kind.

Bezugsdauer der Familienbeihilfe

Grundsätzlich kann die FB bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen (zB wenn Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist) kann die FB auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von FB jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden. Beendet das Kind eine Berufsausbildung, fällt der Anspruch auf die Beihilfe sofort weg. Für Zeiträume zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung steht die Beihilfe jedoch zu (Nachweis dafür erforderlich, mit dem neuen FABIAN erfolgt künftig eine automatisierte Übermittlung der Daten von Studierenden).

Automatische Verlängerung für 4 Monate

Ab 1. Juni 2022 wurde nun im Gesetz ein weiterlaufender Anspruch auf Familienbeihilfe von 4 Monaten festgelegt, unabhängig davon, ob nach dem Schulabschluss eine weitere Berufsausbildung absolviert wird oder nicht. Durch diese zeitliche Verlängerung kommt man zusätzlich in den Genuss von Steuervorteilen, zB im Rahmen des FamilienbonusPlus, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie beim Unterhaltsabsetzbetrag.

Familienbeihilfe & Einkommensgrenzen

Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr irrelevant, in dem es 19 Jahre alt wird. Erzielt ein Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es 20 Jahre alt wird, eigene Einkünfte, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen nicht höher sein als 15.000 pro Jahr. Überschreitet man diese Einkommensgrenze, muss man seit 2020 nur mehr jenen Betrag zurückzahlen, der den Grenzbetrag überschreitet.

Familienbeihilfe & Volljährigkeit

Volljährige, für die Anspruch auf FB besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der FB direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt. Gemeinsam mit der FB wird dann auch der Kinderabsetzbetrag angewiesen (kein gesonderter Antrag erforderlich). Voraussetzung für eine Direktauszahlung der FB ist, dass die Person (die Mutter oder der Vater), die Anspruch auf die FB hat, der Überweisung zustimmt (durch Unterschrift am Antragsformular). Diese Zustimmung kann jederzeit formlos für die Zukunft widerrufen werden.

Weitere Erleichterungen durch FABIAN

Die Regierung beschloss mit der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes auch die Grundlage für die Verarbeitung von relevanten Schüler- und Lehrlingsdaten. Dadurch können Familien die Anträge für Familienbeihilfe weitgehend automatisiert abwickeln, zusätzliche Dateneingaben entfallen.

Ihr habt Fragen zur Familienbeihilfe? Das Team von Steuerberater Schwaz ist gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren