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Veröffentlicht am: Allgemein

Corona-Hilfstöpfe: Ausfallbonus III & Härtefallfonds Phase 4

16. März 2022

Ausfallbonus, Härtefallfonds & Co: Bald sind die laufenden Coronaförderungen für Betriebe zu Ende. Grundvoraussetzung ist immer, dass der Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie verursacht ist.

Betrachtungs-zeitraum Umsatzausfall mind Vergleichs-zeitraum Antragstellung frühestens Antragstellung spätestens
November 2021 30 % November 2019 10.12.2021 09.03.2022
Dezember 2021 30 % Dezember 2019 10.01.2022 09.04.2022
Jänner 2022 40 % Jänner 2020 10.02.2022 09.05.2022
Februar 2022 40 % Februar 2020 10.03.2022 09.06.2022
März 2022 40 % März 2019 10.04.2022 09.07.2022

 

Der Ausfallsbonus III ist mit EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Ausfallsbonus III und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.

Anträge für den Corona-Härtefallfonds sind über die WKO vom jeweiligen betroffenen Unternehmer selbst zu stellen, dafür ist die Handy-Signatur zwingend notwendig. Die Antragsmöglichkeit für die aktuelle Phase 4 des Härtefallfonds endet am 2. Mai 2022 für alle fünf möglichen Betrachtungszeiträume (Nov 2021 bis inkl März 2022).

Ihr habt Fragen zum Ausfallbonus oder benötigt Hilfe bei der Antragstellung? Das Team von Steuerberater Schwaz ist gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren