11. April 2022
Energiekostenausgleich zur Abfederung der steigenden Energiepreise: € 150 werden bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die Details
Energiekostenausgleich – Gutschein kommt per Post
Die Bundesregierung gewährt im Rahmen des Energiekostenausgleichgesetzes pro Haushalt einen 150 € Gutschein als Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten. Der Gutschein gilt für Haupt-, nicht aber für Nebenwohnsitze und ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die Gutscheine sollen im April ins Postfach flattern.
Die einzige Einschränkung besteht in der Höchstgrenze für die Haushaltseinkünfte. Diese liegt bei 55.000 € (pro Jahr) für Einpersonenhaushalte (dies entspricht einem Monatsbrutto ab 5.670 und somit über der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung) und bei 110.000 € für Mehrpersonenhaushalte. Haushalte, die diese Grenzen überschreiten, dürfen den Gutschein nicht einlösen.
Der Gutschein ist beim jeweiligen Energieversorger einlösbar und ist sowohl digital als auch analog verwendbar. Die Gutschrift wird automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung zum Abzug gebracht.
Ihr habt Fragen zum Energiekostenausgleich? Das Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz ist gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren