Was ist der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?
- Gastronomie
- Hotellerie
- Luftfahrt
- Sport und Freizeit
- Kultureinrichtungen etc.
Wer hat Anspruch auf den Bonus?
Personen, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit befanden, können den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von 500 Euro beantragen. Weitere Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen (sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage) im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro brutto betrug.
So wird der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus beantragt:
- Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
- Die elektronische Antragstellung ist seit 11. April 2022 möglich und kann bis längstens 31. Dezember 2022 vorgenommen werden. Hierfür benötigen Antragsteller*innen eine Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte. Zu einem späteren Zeitpunkt (etwa ab Juni 2022) ist auch die Antragstellung mit persönlicher Benachrichtigung per Post vorgesehen.
- Beim Langzeit-Kurzarbeits-Bonus handelt es sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung erfolgt durch die betroffenen Arbeitnehmer*innen selbst und nicht durch den Betrieb. Die Antragstellung muss dabei persönlich erfolgen und es ist keine Antragstellung durch einen Vertreter möglich.
Ihr habt Fragen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus? Das Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz beantwortet diese gerne -> Jetzt kontaktieren