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Veröffentlicht am: Allgemein

Mit E-Bikes zum Dienst – Umwelt schonen & Steuern sparen

9. Mai 2022

E-Bike Dienstfahrrad statt Dienstauto. Auf der Suche nach umweltfreundlichen Mobilitätslösungen nützen immer mehr Betriebe auch in Österreich das E-Bike als Dienstfahrrad. Der Umstieg auf Dienstfahrräder schont nicht nur die Umwelt, sondern bringt sowohl für Betriebe als auch Arbeitnehmer*innen Vorteile. Interessante Förderungen und die Möglichkeit, das Dienstrad auch privat zu nutzen, ergeben ein attraktives Paket. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, welche Steuervorteile das E-Bike Dienstfahrrad bringt.

E-Bikes Dienstfahrrad – steuerliche Rahmenbedingungen

Die Unternehmen können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu günstigen Bedingungen Dienstfahrräder nach Wahl zur Verfügung stellen, wobei das Rad – ob mit E-Antrieb oder ohne – auch privat in der Freizeit nach freiem Ermessen der Mitarbeiter*innen verwendet werden kann. Die Basis für die neuen steuerlichen Möglichkeiten liefert die im Jahr 2019 beschlossene Steuerreform, die eine solche steuerliche Begünstigung auch in Österreich möglich machte. Damit kann das Unternehmen seit Anfang 2020 den Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes von 20 Prozent geltend machen. Für die Mitarbeiter*innen fällt kein Sachbezug an. Diese verpflichten sich nur,  das Fahrrad nach Möglichkeit sowohl für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.

E-Bike – Förderung für Unternehmen

Bei der Anschaffung von E-Bikes für die betriebliche Nutzung können Unternehmen  Förderungen in Anspruch nehmen, wie zB die Förderaktion “E-Fahrräder und E-Transportfahrräder für den Betrieb” von umweltförderung.at. Unternehmen registrieren sich bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting) und können anschließend die Förderung beantragen. Möglich ist dies bis längstens 31. März 2023, sofern noch Fördermittel vorhanden sind.

Voraussetzungen für einen E-Mobilitätsbonus sind unter anderem, dass die Bikes mindestens 48 Monate im Betrieb bleiben und der Bonusabzug auf der Rechnung des Fahrzeugimporteurs steht. Alle Informationen sind im Leitfaden des Umweltministeriums nachzulesen.

E-Bike als Dienstfahrrad – mit Jobrad gelingt der Umstieg

  • Der Betrieb informiert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen Wunsch-Fahrräder
  • Der Betrieb kauft die Fahrräder und stellt sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Job-Fahrräder zur Verfügung;
    die Mitarbeiter*innen können diese sowohl für den Arbeitsweg als auch privat nutzen
  • Die Mitarbeiter*innen zahlen für die Nutzung der Fahrräder eine monatliche Nutzungsgebühr oder der Betrieb stellt diese gratis zur Verfügung
  • Nach vier Jahren erwerben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Fahrräder um einen symbolischen Euro vom Betrieb

Ihr habt Fragen zum E-Bike als Dienstfahrrad? Das Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz beantwortet diese gerne -> Jetzt kontaktieren