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Veröffentlicht am: Allgemein

Energiepaket zur Entlastung angekündigt

16. Mai 2022 | Energiepaket zur Entlastung angekündigt 

Ende März wurde im Parlament zusätzlich zum Energiekostenausgleich für alle Haushalte ein Initiativantrag ergriffen, um gegen die massive Kostensteigerung für Energie zu kämpfen. Einen Überblick über die möglichen geplanten Erleichterungen zeigt Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz in diesem Beitrag.

Für Arbeitnehmer*innen

Die Regierung plant zeitlich befristete Maßnahmen (von Mai 2022 bis Juni 2023) im Ausmaß von rund 2 Mrd Euro. Das Pendlerpauschale soll wegen der Treibstoffpreise um 50 % erhöht werden. Hier wird sowohl das sogenannte „kleine“ Pendlerpauschale (in diesen Fällen wird ja die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zugemutet – und trotzdem wird es erhöht) als auch das „große“ Pendlerpauschale angehoben.

Der Pendlereuro wird für den gleichen Zeitraum von 2,- pro km auf 8,- pro km jährlich angehoben – also sogar vervierfacht.

Für jene Nichtselbständigen, die keine Lohnsteuer zahlen, wird der sogenannte Sozialversicherungs-Bonus um 100,- erhöht (davon 60,- im Jahr 2022 und 40,- im Jahr 2023), weil bei dieser Gruppe die vorhin beschriebenen Maßnahmen nicht wirken.

Um alle diese Änderungen sofort im Geldbörserl spürbar zu machen, werden diese Steuerzuckerl bereits in der Lohnverrechnung ab Mai dieses Jahres wirksam werden.

Die Dienstgeber*innen müssen natürlich ein Software-Update des Lohnverrechnungsprogramms abwarten, um das umsetzen zu können. Eine allfällige Aufrollung muss ehestmöglich und bis spätestens Ende August stattfinden.

Für Unternehmer*innen – Energiepaket zur Entlastung

Um auch Wirtschaftstreibende sofort zu entlasten, ist eine Absenkung der Erdgasabgabe sowie der Elektrizitätsabgabe ab Mai 2022 bis 30.6.2023 um rund 90 % geplant. Die Land- und Forstwirtschaft soll von einer temporären Agrardieselvergütung in Höhe von 7 Cent je Liter profitieren,

Außerdem sollen Unternehmer eine Herabsetzung der KöSt-bzw ESt-Vorauszahlungen unter erleichterten Bedingungen stellen können (Details zum Ablauf sind noch nicht bekannt).

Der endgültige Beschluss im Nationalrat zu diesen Maßnahmen findet allerdings erst nach Redaktionsschluss statt, Abweichungen sind daher möglich.

Ihr habt Fragen zu dem geplanten Energiepaket zur Entlastung? Unsere Mitarbeiter*innen von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz helfen gerne weiter -> Jetzt kontaktieren