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Veröffentlicht am: Allgemein

Besteuerung von Krypto Assets

15. Juni 2022 | Besteuerung von Krypto Assets

Die aktuelle Steuerreform hat im Bereich der Besteuerung von Krypto-Assets wesentliche Veränderungen gebracht. Die wichtigste Information für viele Halter von Bitcoin & Co im Privatvermögen vorab: Habt ihr eure Kryptowährung vor dem 1.3.2021 angeschafft, gilt nach wie vor die Spekulationsfrist von einem Jahr, um Steuerfreiheit auf den Veräußerungsgewinn zu erlangen.

Für ab dem 1.3.2021 angeschaffte Kryptowährungen ändert sich die Besteuerung jedoch weitreichend. Dieses „Neuvermögen“ wird nun – ähnlich wie z.B. Aktien – beim Verkauf der Kapitalertragsteuer iHv 27,5% auf den Veräußerungsgewinn unterworfen, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Kryptowerte im Privatvermögen länger als ein Jahr gehalten hat.

Besteuerung von Krypto Assets – Was gilt beim Tausch?

Zur Fragestellung, was neben dem klassischen Verkauf noch Steuerpflicht auslösen kann, wurde klargestellt, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung grundsätzlich keine Realisierung darstellt und somit keine Steuerpflicht auf eventuelle Kursgewinne entsteht.

Für Sachverhalte abseits des klassischen Verkaufs von Kryptowährungen (Staking, Lending, Mining, DeFi Vorgänge, etc.) gilt es auf Grund der neuen steuerrechtlichen Bestimmungen jedoch umso mehr den Einzelfall detailliert zu prüfen. Eine professionelle Beratung bzw. Analyse des Sachverhaltes empfiehlt sich, um unvorhergesehene steuerliche Risiken zu vermeiden und proaktiv optimierend eingreifen zu können.

Non-fungible Token (NFT)

Die seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnenden NFTs gelten übrigens idR. nicht als Kryptowährung. Gerade iVm. einer gewerblichen Tätigkeit kann sich jedoch trotzdem eine Steuerpflicht ergeben. Insbesondere in der Kunstbranche haben NFTs neue Geschäftsmodelle eröffnet. Eine professionelle steuerliche Beratung bereits vor Umsetzung eines Projekts sollte jedoch unbedingt wahrgenommen werden. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer bestehen aktuell enorme Schwierigkeiten beim internationalen Handel mit NFTs über Plattformen wie Seagate.

Besteuerung von Krypto Assets – Tipps vom Profi Steuerberater Schwaz

Bei allen Aktivitäten rund um Krypto Assets beraten euch unsere Mitarbeiter*innen von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz gerne  -> Jetzt kontaktieren