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Veröffentlicht am: Allgemein

Sozialversicherungsbonus für Selbständige

01. August 2022 | Sozialversicherungsbonus für Selbständige

Entlastung auch für selbständig Erwerbstätige und Landwirt:innen: In Form eines einmaligen Sozialversicherungsbonus kommt eine außerordentliche Gutschrift. Diese wird über die jeweilige Sozialversicherung direkt auf das Beitragskonto gutgeschrieben.
Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz erklärt die Rahmenbedingungen.

Wer hat Anspruch auf den Sozialversicherungsbonus für Selbständige?

Die Gutschrift gebührt all jenen Selbständigen, die zum Stichtag 31.08.2022 mit einer monatlichen Beitragsgrundlage ab einer Höhe von EUR 566 bis EUR 2.900 nach GSVG krankenversichert sind.

Dieser neu geschaffene Sozialversicherungsbonus für Selbständige entspricht dem Teuerungsabsetzbetrag, der kürzlich für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen beschlossen wurde.

Höhe des Sozialversicherungsbonus für Selbständige

Die Höhe der Gutschrift ist gestaffelt und abhängig von der Beitragsgrundlage. Bei einer Beitragsgrundlage von EUR 566 beträgt die Gutschrift EUR 160. Weiters steigt sie bis zu einer Beitragsgrundlage von EUR 2.100 und beträgt höchstens EUR 500. Ab einer Beitragsgrundlage von EUR 2.100,01 sinkt die Höhe der Gutschrift bis zur Obergrenze von EUR 2.900 auf EUR 100.

Hinweis:
Wenn auch geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und zugleich ein Teuerungsabsetzbetrag zusteht, vermindert der Sozialversicherungsbonus den Teuerungsabsetzbetrag.

Von der Einkommensteuer befreit ist die außerordentliche Gutschrift für Jahreseinkommen unter
EUR 24.500.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen und erfolgt durch Gutschrift direkt auf das Beitragskonto der Versicherten.

Fragen zum Sozialversicherungsbonus?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz berät euch gerne -> Jetzt kontaktieren