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Veröffentlicht am: Allgemein

Energiekostenpauschale – Alle Infos zur Antragstellung

13. September 2023 | Energiekostenpauschale – jetzt bis 30.11. Antrag stellen 

Bereits im Frühjahr war die Energiekostenpauschale für kleinere Unternehmen angepriesen worden. Erst seit August sind die Antragstellungen dafür möglich.

Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, was ihr jetzt tun müsst um die Energiekostenpauschale zu beantragen.

Antragstellung Energiekostenpauschale ab sofort möglich

Mitten im Sommer wurde endlich der Startschuss für die Antragstellung gegeben. Wir haben bereits mehrfach über die Energiekostenpauschale berichtet (siehe dieser Beitrag von Steuerberater Schwaz) – auch von den Vorbereitungshandlungen, welche gesetzt werden sollen.

Wenn ihr euch also seither bereits um eure Handy-Signatur bzw. ID-Austria sowie um die korrekte ÖNACE-Zuordnung gekümmert haben, dann ist die Antragstellung nun ganz schnell durchführbar.

Vorbereitend solltet ihr nur wissen, wie hoch in etwa der gesamte Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 eures Unternehmens war, weil im online-Antragseingabeformular die Höhe des Jahresumsatzes in Umsatzstufen abgefragt wird (zB EUR 100.000 bis EUR 200.000).

Bei der Antragstellung selbst sind keine Dokumente oder Belege als Anhang beizufügen. Für die Antragstellung müsst ihr mit eurer ID-Austria in das USP (Unternehmensserviceportal unter www.usp.gv.at) einsteigen und dort auf den dafür geschaffenen Button drücken.

Wichtig – Steuerberater Schwaz informiert:

Die Antragstellung kann nur der Unternehmer selbst und höchstpersönlich vornehmen! Es ist keine Antragstellung durch einen Parteienvertreter möglich!

Hinsichtlich des Förderzeitraumes könnt ihr zwischen drei Varianten wählen.

Eure Auswahl hängt davon ab, ob ihr bereits eine andere Förderung dazu für einige Monate des Jahres 2022 beantragt bzw. erhalten habt.
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz (mind. EUR 10.000 und max. EUR 400.000) im Kalenderjahr 2022 und der gewählten Förderungsperiode. Die Förderungshöhe wird für jedes antragstellende Unternehmen abhängig von diesen drei Faktoren berechnet.

Was ist der Jahresumsatz 2022?

Unter Umsatz wird die Kennzahl 000 (Lieferungen und sonstige Leistungen) in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) bzw. einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung verstanden.

Es müssen die gemeldeten Monats- bzw Quartalswerte für das Kalenderjahr 2022 addiert werden. Zu diesem Wert sind sonstige Leistungen der Zusammenfassenden Meldung für das Kalenderjahr 2022 zu addieren.

Sofern der Umsatz unter EUR 35.000,- lag und keine UVA beim FA eingereicht wurde, wird die Summe der Erträge bzw. Betriebseinnahmen der Kennzahlen 9040 und 9050 für das Kalenderjahr 2022 herangezogen. Ihr findet diese Kennzahlen in den Steuererklärungen E1a, E6a oder K1.

Die Förderung beträgt

  • für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022
    mind. EUR 410 und max. EUR 2.475
  • für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022
    mind. EUR 300 und max. EUR 1.800
  • für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022
    mind. EUR 110 und max. EUR 675

Unabhängig von der gewählten Förderperiode oder dem Bilanzstichtag des Unternehmens ist der Umsatz für das gesamte Kalenderjahr 2022 relevant.

Freiberufler sind beispielsweise nicht antragsberechtigt.

Antragstellung Energiekostenpauschale – noch Fragen?

Die Antragstellung ist von jedem Unternehmen selbst durchzuführen, aber unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht natürlich beratend zur Seite -> Jetzt kontaktieren 

Alle Informationen sind auch hier zusammengefasst: Energiekostenpauschale für Unternehmen
Die Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es hier: Energiekostenpauschale FAQ

Für offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

 

 

Umfassende Steuerberatung gibt es auch hier:

https://steuerberater-schwaz.at

https://steuerberater-geisler.at