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Veröffentlicht am: Allgemein

Teuerungsausgleich kommt nun auch für Unternehmen

12. September 2022 | Teuerungsausgleich Unternehmen

Das Teuerungs-Entlastungspaket hat für Unternehmer:innen praktisch keine Entlastung beinhaltet. Nun hat der Gesetzgeber auch diese Lücke geschlossen. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die geplanten Entlastungen.

Die Absicht der Regierung war es, kleine und mittlere Einkommen von der Teuerung zu entlasten. Dazu wurden im ersten Teuerungs-Entlastungspaket Bezieher:innen von Pensionen und Gehältern mit einem einmaligen Teuerungsabsetzbetrag von 300,- bedacht.

Allerdings nur bis zu einem Jahreseinkommen von rund 25.000,-. Details dazu in diesem Newsbeitrag von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz.

Wer hat Anspruch auf den Teuerungsausgleich für Unternehmen?

Jetzt wurde auch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert und dort jeweils eine sogenannte außerordentliche Gutschrift als Pendant zum Teuerungsabsetzbetrag verankert.

Diese gilt für Personen, die am 31. August 2022 in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind.

Allerdings besteht der Anspruch nur dann, wenn die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt 2.900,- nicht übersteigt. Dabei ist die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage maßgeblich (diese wird von der Finanzverwaltung einige Monate nach dem Einkommensteuerbescheid automatisch übermittelt).Nachträgliche Veränderungen der Beitragsgrundlage haben keinen Einfluss.

Höhe und Verrechnung der Gutschrift

Die Höhe dieser einmaligen Gutschrift ist je nach Beitragsgrundlage zwischen 100,- und 500,- gestaffelt.
Diese Gutschrift wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2022 auf dem Beitragskonto des jeweiligen Versicherten verrechnet werden.

Die SVS muss in der Folge bis Ende Feber 2023 eine elektronische Meldung an den Fiskus über die Höhe dieser außerordentlichen Gutschrift erstatten, weil diese außerordentliche Gutschrift nur dann von der Einkommensteuer befreit ist, wenn das Jahreseinkommen des Empfängers nicht mehr als 24.500,- beträgt.

Bei einem höheren Jahreseinkommen unterliegt diese Gutschrift der Einkommensteuer.

Bauern-Sozialversicherung

Im Rahmen der Bauern-Sozialversicherung wurde eine solche außerordentliche Gutschrift für Betriebsführer:innen sowie für persönlich haftende Gesellschafter:innen beschlossen, die am 31. Mai 2022 krankenversichert waren und bei denen die Beitragsgrundlage 2.900,- nicht übersteigt.

Noch Fragen zum Teuerungsausgleich für Unternehmen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz informiert gerne über den Teuerungsausgleich für Unternehmen -> Jetzt kontaktieren