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Veröffentlicht am: Allgemein

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

04. Oktober 2022 | Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Ein neues Förderprogramm der österreichischen Bundesregierung subventioniert bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Stufe 1) 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr. Energieintensive Unternehmen sollen so unterstützt werden. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über Details sowie Voraussetzungen des Förderprogrammes.

Der Energiekostenzuschuss im Überblick

Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen ist Teil des Anti-Teuerungspakets und soll die erhöhten Preise bei Strom, Erdgas sowie Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) als Förderbank des Bundes wickelt die Förderung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ab.

Die Förderung sieht vier Stufen vor.

Die Unterstützung soll zielgerichtet aber auch ohne eine Doppel- oder Überförderung erfolgen. Daher ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: beispielsweise zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.

Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?

  • Unternehmen, deren Energiekosten mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes betragen
  • Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einer Steuerberatung bestätigt wird
  • Die Unternehmen entscheiden selbst, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum gelten soll
  • Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz sind von diesem Eingangskriterium ausgenommen
  • Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, ist in Ausarbeitung

Die vier Förderstufen

Förderstufe 1: 

  • Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe werden mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert
  • Zuschussuntergrenze 2.000 Euro

Förderstufe 2:

  • Voraussetzung: Preise für Strom und Erdgas haben sich zumindest verdoppelt
  • dann werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauches mit max. 30 % gefördert
  • maximale Förderhöhe 2 Millionen Euro
  • keine Förderung für Treibstoffe in dieser Stufe

Förderstufe 3:

  • zusätzlich müssen Unternehmen einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen
  • maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro

Förderstufe 4:

  • hier werden nur ausgewählte Branchen wie zB Stahlhersteller unterstützt
  • maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich

Fristen und Fakten zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen

  • Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung: erfolgt von Ende Oktober bis Mitte November im aws Fördermanager
  • Antragstellung: Pro Unternehmen ist nur ein Antrag, welcher alle förderbaren Energieformen umfassen muss, möglich. Formale Antragseinreichung ab Mitte November 2022 möglich
  • Auszahlung: erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen, bei Detailstichproben können zusätzliche Belege angefordert werden
  • Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen

Noch Fragen zum Energiekostenzuschuss?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz informiert gerne -> Jetzt kontaktieren