17. Oktober 2022 | Sozialversicherungswerte für 2023
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die neuen wichtigen Werte für 2023.
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2023
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 500,91 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 751,37 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 195 |
monatlich | € 5.850 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.700 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Grenzbeträge zum AV-Beitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro bis 2.228,00 Euro: 2 Prozent
über 2.228,00 Euro: 3 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro)
für Zivildiener: 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro)
Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Sozialversicherungswerte 2023 – noch Fragen?
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