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Veröffentlicht am: Allgemein

Neue Sozialversicherungswerte 2023

17. Oktober 2022 | Sozialversicherungswerte für 2023

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die neuen wichtigen Werte für 2023.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2023

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 195
monatlich € 5.850
jährlich für Sonderzahlungen € 11.700
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlung € 6.825,00

 

Grenzbeträge zum AV-Beitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2023:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro bis 2.228,00 Euro: 2 Prozent
über 2.228,00 Euro: 3 Prozent

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.885,00 Euro: 0 Prozent
über 1.885,00 Euro bis 2.056,00 Euro: 1 Prozent
über 2.056,00 Euro: 1,20 Prozent

Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro)
für Zivildiener: 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro)

Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Sozialversicherungswerte 2023 – noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater in Schwaz informiert gerne -> Jetzt kontaktieren