Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Einkommensteuertarif im Jahr 2023

 19. Jänner 2023 | Einkommensteuertarif 2023 

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Öko-Steuerreform sowie im Rahmen der Anti-Teuerungspakete mehrere Hebel zur Steuersenkung beschlossen, diese wirken im Jahr 2023.
Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über die Entwicklung des Einkommensteuertarif 2023.

Einkommensteuer 2023 ohne kalte Progression

Im Rahmen der letzten Steuerreform, der sogenannten Öko-Steuerreform 2022, wurde unter anderem die stufenweise Senkung mancher %-Sätze im Einkommensteuertarif beschlossen. Im Wirtschaftsjahr 2023 wird nun endlich auch  für den Einkommensbereich von rund 30.000,- bis 60.000,- der Steuersatz um 1 % abgesenkt. Das wirkt sich im Kalenderjahr 2023 de facto so aus, dass sich die Steuerbelastung von bisher 42% auf 41% reduziert (weil erst ab  dem 2. Halbjahr wirksam), im nächsten Jahr 2024 beträgt die Steuerlast in dieser Steuerstufe dann nur mehr 40 %.

Zusätzlich zu dieser Reduktion des %-Satzes wurde die sogenannte kalte Progression erstmals ab 2023 weitgehend beseitigt. Dies merkt man im heurigen Jahr daran, dass die Eurobeträge der einzelnen Steuerstufen nach oben inflationsbedingt angepasst, also betragsmäßig ausgeweitet werden. So werden aus bisher 11.000,- steuerfreiem Einkommenssockelbetrag nun 11.693,-, was einer Erhöhung um fast 7 % entspricht.

Dadurch wird der steuerfreie Einkommensbereich größer und jede natürliche Person zahlt als Steuerpflichtiger weniger Steuer. Konkret beträgt durch die Ausweitung dieser untersten Steuerstufe um 693,- die Steuerersparnis  20 % davon – das sind rund 139,- pro Jahr. Für die meisten Steuerzahler:innen sinkt die Steuerbelastung dadurch um ein paar Hundert Euro pro Jahr – immerhin.

Diese betragsmäßige Ausweitung der Steuerstufen wird ab heuer jährlich zum Jahresanfang durchgeführt werden. Die zeitliche Entwicklung der Steuersätze in den einzelnen Steuerstufen für die Jahre 2022 bis 2024 sieht wie folgt aus:

Einkommensbereich %-Sätze für 2022 %-Sätze für 2023 %-Sätze für 2024
Bis EUR 11.693 0 0 0
EUR 11.693 bis EUR 19.134 20 20 20
EUR 19.134 bis EUR 32.075 32,5 30 30
EUR 32.075 bis EUR 62.080 42 41 40
EUR 62.080 bis EUR 93.120 48 48 48
EUR 93.120 bis EUR 1 Mio 50 50 50
Über EUR 1 Mio 55 55 55

Senkung Körperschaftsteuer

Der Steuersatz für Körperschaften (das sind vor allem GmbH und AG sowie Vereine) betrug (bis inkl Jahr 2022) 25 % und liegt im europäischen Vergleich inzwischen im „höheren Bereich“ verglichen mit anderen Staaten. Zur  Sicherung und Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie der Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze wird der Steuersatz im Kalenderjahr 2023 auf 24 % und für die Kalenderjahre ab 2024 auf 23 % abgesenkt.

Noch Fragen zum Einkommensteuertarif 2023?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz hilft gerne weiter -> Jetzt kontaktieren