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Veröffentlicht am: Allgemein

Carsharing für E-Fahrzeuge – steuerfreier Benefit für Mitarbeiter:innen

08. März 2023 | Carsharing für E-Fahrzeuge  

Seit Jahresanfang 2023 sind Zuschüsse von Arbeitgeber:innen im Ausmaß von Euro 200,- jährlich an Mitarbeiter:innen für die Nutzung von E-Fahrzeugen über Carsharing-Plattformen steuerfrei. Das könnte ein neues Instrument zur Mitarbeiter:innen-Gewinnung und -bindung sein. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, wie ihr den Steuervorteil nützen könnt.

Carsharing für E-Fahrzeuge – was gilt es zu beachten?

Seit Beginn des Kalenderjahres 2023 sind Zuschüsse von Arbeitgeber:innen für die Nutzung CO2- emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen für privat veranlasste Fahrten bis zu einer Höhe von 200  Euro pro Jahr steuerfrei. Von der Befreiung sind „umweltfreundliche“ Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Kraftfahrräder umfasst (darunter fallen zB E-Autos, E-Motorräder, E-Bikes undE-Scooter).

Die Befreiung bezieht sich auf das entgeltliche Nutzen von Fahrzeugen, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrer:innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und eines die Energiekosten miteinschließenden Zeit- und  Kilometertarifs (oder Mischformen solcher Tarife) angeboten werden und von Arbeitnehmer:innen selbstständig reserviert und genutzt werden können. Für die selbstständige Reservierung und Nutzung bedarf es keiner physischen Interaktion zwischen Kund:innen (Arbeitnehmer:innen) und Anbieter:innen des Fahrzeuges, da die Buchung typischerweise mit Hilfe einer Online-Plattform erfolgt.

Arbeitgeber:innen können den Zuschuss direkt an den oder die Anbieter:in der Fahrzeuge leisten oder den Arbeitnehmer:innen einen Gutschein zur Verfügung stellen. In beiden Fällen muss der oder die Arbeitgeber:in sicherstellen, dass mit dem Zuschuss ausschließlich Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 nutzbar sind! In der Praxis bleibt noch abzuklären, wie diese Garantie durch die Arbeitgeber:innen sichergestellt werden kann. Üblicherweise sind diese ja in den Prozess der Reservierung bzw Nutzung der Fahrzeuge gar nicht eingebunden.

Aber immerhin gibt es nun eine neue, zusätzliche und umweltfreundliche Möglichkeit zur Motivation von Mitarbeiter:innen.

Noch Fragen zum Thema?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz berät euch bei offenen Fragen gerne persönlich -> Jetzt kontaktieren