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Veröffentlicht am: Allgemein

SVS-Gesundheitsbonus 2023: Vorsorgeuntersuchungen werden belohnt

16. März 2023 | SVS-Gesundheitsbonus 2023

Gesundheit ist unser höchstes Gut – das wissen nicht nur Unternehmer:innen. Die SVS bietet mit “Gemeinsam vorsorgen” eine neue Initiative zur aktiven Unterstützung ihrer Kund:innen. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert, wie sich Vorsorge nun doppelt auszahlt.

Die SVS setzt mit “Gemeinsam vorsorgen” einen weiteren Schwerpunkt, um ihre Kund:innen speziell auf das Thema Vorsorge zu sensibilisieren. Denn Vorsorgeuntersuchungen zählen zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und sind eine essentielle Investition in die Gesundheit.

Natürlich zahlt sich eine Vorsorgeuntersuchung immer aus – im Rahmen der SVS-Gesundheitsaktion profitieren Selbständige jetzt doppelt:

  • Mit der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung wisst ihr über euren Gesundheitsstatus Bescheid und könnt eure Risikofaktoren rechtzeitig abklären
  • Eure Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung und euer damit gezeigtes Engagement wird in Form eines 100 Euro Gesundheitsbonus belohnt

Unser Tipp: SVS-Gesundheitsbonus 2023 für die Familie

Auch für eure mitversicherten Angehörigen gibt es diesen Bonus für die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung, für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren für die Teilnahme am SVS Gesundheits-Check Junior.

SVS-Gesundheitsbonus – wie funktioniert’s?

Allen SVS Kund:innen, die im Jahr 2023 bei der SVS krankenversichert sind, werden im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ unter Berücksichtigung altersabhängiger medizinischer Empfehlungen zu Untersuchungsintervallen 2023 einmalig 100 Euro für die Absolvierung einer Vorsorge- bzw. Jugendlichenuntersuchung bzw. des Gesundheits-Check Junior zuerkannt:

Konkret wirkt die Maßnahme für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige,

  • die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren,
  • sowie Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben und im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und
  • für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 eine Jugendlichenuntersuchung oder einen Gesundheits-Check Junior absolvieren
  • Die Leistung kann pro Versicherten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden

Auszahlung des SVS-Gesundheitsbonus 2023

Die Ausbezahlung erfolgt ab 2023 völlig unbürokratisch ohne Antragstellung von Amts wegen auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen. Für all jene, welche die Vorsorgeuntersuchung bereit 2021/2022 absolviert haben, wird der 100 Euro Bonus bereits im 1. Quartal 2023 angewiesen. Allen anderen im Verlauf des Jahres 2023 nach Absolvierung der Vorsorgeuntersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS.  Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam vorsorgen“ von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.

Noch Fragen zum Thema?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz ist gerne persönlich für euch da -> Jetzt kontaktieren 

Alle Informationen gibt es auch auf der SVS Homepage