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Veröffentlicht am: Allgemein

Unterhaltsabsetzbetrag – Regelbedarfssätze 2023

15. März 2023 | Unterhaltsabsetzbetrag – Regelbedarfssätze 2023 

In steuerlicher Hinsicht sind diese Regelbedarfssätze für den Unterhaltsabsetzbetrag und den FamilienbonusPlus von Bedeutung. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz erklärt, wann und in welcher Höhe ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Der Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann für ein ganzes Kalenderjahr zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur für Monate zu gewähren, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann.

Bei Zahlung des halben Unterhalts für ein Kalenderjahr steht daher der Unterhaltsabsetzbetrag für sechs Monate zu. Eine Aliquotierung des monatlichen Absetzbetrages hat nicht zu erfolgen.

Unterhaltsabsetzbetrag – Wann gelten die Regelbedarfssätze 2023?

In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die Anpassung der monatlichen Regelbedarfssätze erfolgt jährlich Anfang Juli. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Jahr 2023 heranzuziehen.

Diese betragen:

  • Altersgruppe 0 – 5 Jahre: € 320,-
  • Altersgruppe 6 – 9 Jahre: € 410,-
  • Altersgruppe 10 – 14 Jahre: € 500,-
  • Altersgruppe 15 – 19 Jahre: € 630,-
  • Altersgruppe 20 Jahre und älter: € 720,-

Noch Fragen zum Thema?

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