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Veröffentlicht am: Allgemein

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

17. April 2023 | Energiekostenpauschale Kleinunternehmen

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung (Energiekostenzuschuss II) hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert hier über alle Details.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab 17. April einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Ihr benötigt lediglich eine Handysignatur und einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Unser Tipp: Jetzt auf den Antrag vorbereiten

  • Eine Handy-Signatur einrichten (wenn noch nicht vorhanden)
  • Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) einrichten (falls noch nicht vorhanden)
  • Im UPS überprüfen, ob die Branchenzuordnung sowie alle weiteren Daten korrekt sind

Noch Fragen zur Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen?

Die Antragstellung ist von jedem Unternehmen selbst durchzuführen, aber unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht gerne beratend zur Seite -> Jetzt kontaktieren