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Veröffentlicht am: Allgemein

ID Austria – die Nachfolge der Handy-Signatur

24. Mai 2023 | ID Austria löst Handysignatur ab

Ohne einen gesicherten Zugang zu zahlreichen öffentlichen Datenbanken läuft gar nichts. Sei es Finanzonline, Sozialversicherungen oder elektronisches Postfach: Die lieb gewonnene Handysignatur wird in Kürze von der  Nachfolgeeinrichtung ID Austria abgelöst. Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über alle wichtigen Details.

Umstellung elektronischer Identitätsnachweis

Die ID Austria ersetzt die bisherige Handy-Signatur frühestens ab Jahresmitte 2023. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung,  Verwaltung und Wirtschaft. Bisher konnte die Registrierung zur Handy-Signatur von der ÖGK vorgenommen werden. ID Austria-Accounts können von der ÖGK hingegen künftig nicht mehr eingerichtet werden.

Wichtig: Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen etc), die bisher das Unternehmensserviceportal (kurz: USP) mit der Handy-Signatur genutzt haben, müssen die Umstellung auf die ID Austria vornehmen, um relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder e-Zustellung weiterhin in Anspruch nehmen zu können.

ID Austria: Zwei Varianten

Derzeit wird die ID Austria in zwei Varianten angeboten, einerseits die Basis-Variante und andererseits die Full ID Austria. Die Basis ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Nutzer:innen, die ihre Handy-Signatur bei der Sozialversicherung haben einrichten lassen, erhalten beim Umstieg auf die ID Austria diese sogenannte Basis ID Austria. Das bedeutet:

  • Nutzung mit TAN, SMS oder QR-Code gilt weiterhin
  • Funktionsumfang stimmt überein mit der bisherigen Handy-Signatur
  • Keine dauerhafte Lösung – die Nutzungsdauer ist wie bei der Handy-Signatur auf fünf Jahre begrenzt

Eine Aufwertung einer behördlich registrierten Handy-Signatur (zB von Finanzonline oder Bezirkshauptmannschaft) zur ID Austria kann jeder online selbst vornehmen.

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Die fünfjährige Nutzungsdauer der Handy-Signatur wird bei der Aufwertung zur Basis ID Austria nicht automatisch verlängert. Das Handy-Signatur-Zertifikat sollte deshalb vor der Aufwertung überprüft und gegebenenfalls verlängert werden: Handy-Signatur verlängern

Full ID Austria

Nach Ablauf des Zertifikats kann die Basis ID Austria nicht verlängert werden. Es ist ein Umstieg – Aufwertung oder Neuausstellung – auf die Full ID Austria notwendig. Die Full ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Zusätzlich werden die digitalen Anwendungsbereiche laufend erweitert (zum Beispiel der Digitale Führerschein, Zulassungsscheine etc).

Eine Full ID Austria kann persönlich oder online eingerichtet werden. Das funktioniert so:

  • Persönlich: Ermächtigte Registrierungsbehörden (die ÖGK zählt zB nicht dazu) stellen die Full ID Austria aus oder überführen die Basis ID Austria in die vollwertige Variante: Registrierungsbehörden aufrufen
    Wer künftig einen Reisepass beantragt, wird automatisch eine vollwertige ID Austria erhalten (es sei denn, sie wird ausdrücklich abgelehnt). Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, bekommen die Full ID Austria nur bei der Landespolizeidirektion.
  • Online: Überführung bzw Aufwertung der Basis ID Austria zur Full ID Austria.  Die vollwertige ID Austria gilt fünf Jahre, wenn sie direkt bei den zuständigen Behörden ausgestellt wurde. Eine aufgewertete Basis ID  Austria gilt so lange, wie die vorangegangene Handy-Signatur gegolten hätte. Eine Verlängerung der Full ID Austria ist jederzeit online möglich: Zur Verlängerung

Hinweis: Für kurze Zeit ist noch eine Neubeantragung der Handy-Signatur über FinanzOnline möglich. Eine schon bestehende Handy-Signatur erlischt dadurch.

Mehrere Handy-Signaturen einer Person können unabhängig voneinander zur ID Austria aufgewertet werden und auch weiterhin nach dem Tag X verwendet werden.

ID Austria ohne österreichische Staatsbürgerschaft

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.

Noch Fragen zur ID Austria?

Wir von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz helfen euch bei Fragen gerne weiter -> Jetzt kontaktieren 

Weiterführende Informationen zur ID Austria findet ihr im Menü „ID Austria“ auf der Plattform www.oesterreich.gv.at. Auskünfte zur ID Austria erhaltet ihr auch telefonisch bzw per Email unter +43 1 71123-884466 bzw buergerservice.oegv@brz.gv.at