Wer braucht eine Registrierkassa?
Unternehmen, deren Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- UND deren Barumsätze dieses Betriebes
€ 7.500,- im Jahr überschreiten.
Erst wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Sonderregelungen: Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für gewisse Unternehmerarten und Umsätze möglich.
Wie wird die Registrierkassa in Betrieb genommen?
- Aktualisierung des Registrierkassensystems, Beschaffung einer Signaturerstellungseinheit
- Initialisierung der Registrierkasse, Erstellung des Startbeleges
- Anmeldung von Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit auf FinanzOnline
- Prüfung des Startbeleges
- Seriennummer der Registrierkassenzertifikate und Name des ausstellenden Unternehmens
- Kassenidentifikationsnummer und AES-Schlüssel
- Startbeleg, der nach Registrierung von der Kasse erzeugt wird
Welche regelmäßige Aufgaben im laufenden Betrieb gibt es?
- Monatlicher Kassenabschluss
- Vierteljährliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls (zB auf USB-Stick)
- Prüfung des Jahresbelegs am Jahresende
Wichtige Meldungen im Anlassfall:
- Vorübergehender Ausfall der Registrierkassa (länger als 48 Stunden)
- Wiederinbetriebnahme
- Außerbetriebname
Sämtliche Details zur Registerkassenpflicht haben wir in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Bei Fragen zur Registrierkassenpflicht steht unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren