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Veröffentlicht am: Allgemein

Registrierkassen-Pflicht: FAQ

Bereits seit 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Dennoch gibt es in der Praxis immer noch viele Fragen zu diesem Thema. 
Grundsätzlich ist es notwendig, dass Unternehmer*innen zur Einzelerfassung ihrer Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkassa) verwenden. 
Weiters sind Unternehmer*innen verpflichtet,  bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und den Käufer*innen zur Verfügung zu stellen (Belegerteilungspflicht). Diese müssen den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Wer braucht eine Registrierkassa?

Unternehmen, deren Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- UND deren Barumsätze dieses Betriebes
€ 7.500,- im Jahr überschreiten.
Erst wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Sonderregelungen: Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für gewisse Unternehmerarten und Umsätze möglich.

Wie wird die Registrierkassa in Betrieb genommen?

  1. Aktualisierung des Registrierkassensystems, Beschaffung einer Signaturerstellungseinheit
  2. Initialisierung der Registrierkasse, Erstellung des Startbeleges
  3. Anmeldung von Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit auf FinanzOnline
  4. Prüfung des Startbeleges
Unser Tipp: Unsere Kanzlei übernimmt gerne die Anmeldung von Signaturerstellungseinheit und Registerkassa für Sie.Hierzu benötigen wir folgende Daten:

  • Seriennummer der Registrierkassenzertifikate und Name des ausstellenden Unternehmens
  • Kassenidentifikationsnummer und AES-Schlüssel
  • Startbeleg, der nach Registrierung von der Kasse erzeugt wird

Welche regelmäßige Aufgaben im laufenden Betrieb gibt es?

  • Monatlicher Kassenabschluss
  • Vierteljährliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls (zB auf USB-Stick)
  • Prüfung des Jahresbelegs am Jahresende

Wichtige Meldungen im Anlassfall: 

  • Vorübergehender Ausfall der Registrierkassa (länger als 48 Stunden)
  • Wiederinbetriebnahme
  • Außerbetriebname

Sämtliche Details zur Registerkassenpflicht haben wir in unserem Merkblatt zusammengefasst.

Bei Fragen zur Registrierkassenpflicht steht unser Kanzleiteam gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren