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Veröffentlicht am: Allgemein

Nicht vergessen: Jahresbeleg Registrierkasse

08. November 2023 | Jahresbeleg Registrierkasse

Wichtige Aufgabe vor dem Jahresende für Besitzer:innen einer Registrierkasse. Zum Ende des Kalenderjahres muss der sogenannte Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahrt werden.

Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt.

Wenn ihr am 31. 12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erzielt haben, dann dürft ihr den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz in dieser Silvesternacht erstellen. Oder spätestens vor dem nächsten Öffnungstag sofern dieser innerhalb einer Woche stattgefunden hat. Vorausgesetzt, ihr rechnet die Umsätze nach Mitternacht noch zu den Umsätzen des 31. 12. dazu.

Sonderregeln gibt es für Saisonbetriebe, die im Winter nicht geöffnet haben.

In weiterer Folge müsst ihr diesen Jahresbeleg bis spätestens 15. Feber nächsten Jahres mittels BMF Belegcheck-App prüfen.

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Angenehmer ist es natürlich, wenn die Jahresbelege völlig automatisiert erstellt werden. So kann man das erstens nicht vergessen, zweitens braucht man diesen nicht auszudrucken und drittens wird der Beleg ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet. Bitte sprecht mit eurem Kassenhersteller oder -händler, ob diese Funktion bei eurer Kassa möglich ist.

Laufende Datensicherung

Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe trifft die Verpflichtung, die laufenden Daten aus der Registrierkasse zu sichern. Dabei ist zumindest eine vierteljährliche Sicherung auf einen externen Datenträger (zB externe Festplatte oder USB-Stick) verpflichtend vorgesehen.

Bitte vergesset auch im neuen Jahr 2024 nicht auf diese laufende Datensicherung. Bei behördlichen Überprüfungsmaßnahmen (zB auch unangekündigt durch die Finanzpolizei) muss der Unternehmer oder die Unternehmerin die Daten aus der Registrierkasse auf USB-Stick der prüfenden Behörde aushändigen.

Daher noch ein Tipp: Haltet ausreichend USB-Sticks vorrätig und schult auch eure Mitarbeiter:innen für den Fall eurer Abwesenheit, wie man die Daten auf einen Stick bringt!

Noch Fragen?

Unser Team von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz steht für eure Fragen rund um den Jahresbeleg der Registrierkasse gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://ultimum.at/steuerberater-oesterreich/