Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Freistellung bei Kinderrehabilitation

07. Februar 2024 | Freistellung bei Kinderrehabilitation

Kinder benötigen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung. Seit 01.11.2023 besteht nun für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ein Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder.

Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informiert über Rechte und Pflichten hinsichtlich der neuen Regelung. 

Freistellung bei Kinderrehabilitation 

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer haben seit 01.11.2023 einen Anspruch auf Freistellung gegen Entfall des Entgeltes zur Begleitung von Kindern – welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt. Die Freistellung kann für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden (§ 14e Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz).

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, außer die Teilnahme beider Elternteile ist therapeutisch notwendig. Im Falle der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Freistellung darf deren Dauer insgesamt höchstens vier Wochen betragen. Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen geteilt werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu betragen hat.

Als Kinder gelten

  • leibliche Kinder, Wahl- oder Pflegekinder und
  • leibliche Kinder der anderen Ehegattin bzw. des anderen Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten

Hinweis: Eine Kombination der Freistellung mit anderen Freistellungsansprüchen, wie zum Beispiel jenen nach dem Angestelltengesetz oder dem Urlaubsgesetz, ist nicht zulässig.

Bewilligung der Freistellung

Voraussetzung für die Freistellung ist eine Bewilligung zum stationären Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung vom zuständigen Sozialversicherungsträger. Die Bewilligung ist spätestens eine Woche nach deren Erhalt der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Beginnes und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.

Soziale Absicherung

Für die Dauer der Freistellung gebührt Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind weiterhin kranken- und pensionsversichert. Ab Bekanntgabe der Inanspruchnahme der Freistellung bis vier Wochen nach dem Ende der Freistellung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Freistellung bei Kinderrehabilitation – noch Fragen? 

Wir von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz informieren gerne  -> Jetzt kontaktieren  

     

Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/