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Veröffentlicht am: Allgemein

Was kommt nach der automatischen Steuerstundung?

Wie geht’s nach der COVID-bedingten Steuerstundung weiter? Automatische Verlängerung oder Ratenzahlung?
  • Ablaufdatum für viele Corona-bedingten Steuerstundungen: 30.09.2020
  • automatische Steuerstundung läuft ohne Antragstellung weiter bis 15.01.2021
  •  alternativ besteht Anspruch auf Ratenzahlung in 12 “angemessenen” Monatsraten (Antrag notwendig)
  • Anspruch auf 6 weitere Ratenzahlungen, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre
  •  Stundungszinssätze für Verlängerungszeitraum werden reduziert
Wir beraten gerne über die Möglichkeiten.