Alle Jahre wieder werden zahlreiche Grenzwerte im bereich der Sozialversicherung einer Wertanpassung unterzogen. Hier erfahrt ihr die wichtigsten aktualisierten Eurobeträge.
Grenzwert | täglich | monatlich | jährlich |
a) für Dienstnehmer*innen | |||
Geringfügigkeitsgrenze (ASVG) | abgeschafft | 485,85 | |
Grenzwert für pauschale Dienstgeberabgabe | 728,77 | ||
Kosten der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte | ca 65,- | ||
Höchstbeitragsgrundlage (ASVG) inkl Sonderzahlungen | 189,- | 5.670,- | 79.380,- |
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