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Veröffentlicht am: Allgemein

Wichtiger (Steuer-)Termin: 30. September 2021

Der 30. September ist auch im Jahr 2021 im Kalender rot zu markieren. Dieser Tag ist mit einigen wichtigen Fristen verbunden. Hier sind die wichtigsten im Überblick zusammengefasst:

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern

Bis zum 30.9. können Unternehmer*innen die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres können Unternehmer*innen noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragen.

Abrechnung Investitionsprämie

Alle Anträge,  bei denen bereits vor dem 30.06.2020 die Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten beantragten Investition erfolgt ist, müssen bis zum  30.09.2021 abgerechnet weden. Die Fristversäumnis führt zum Verlust der Investitionsprämie. Hier mehr lesen

Frist verlängert: Jahresabschluss

Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse wurde coronabedingt auf 12 Monate verlängert. Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 müssen daher in der Regel spätestens bis zum 31.12.2021 beim Firmenbuch eingereicht werden.

Überweisungen an das Finanzamt Österreich

Seit dem 01.01.2021 und der Zusammenlegung mehrerer Dienststellen verwendet das Finanzamt Österreich neue Kontonummern. Mit dem 30. September 2021 endet die Schonfrist für Überweisungen an die alte Bankverbindung und diese werden nicht mehr weitergeleitet.

Die neuen Kontonummern könnt ihr hier ansehen: Übersicht IBAN neu

Unser Tipp: Aktualisiert eure Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge und stellt sicher, dass ihr ab sofort nur mehr die neue Kontoverbindung verwendet. Sonst kommt es zu unnötigen Rücküberweisungen, Mahnspesen und Säumniszuschlägen.

Unser Kanzlei-Team steht für Fragen gerne zur Verfügung  -> Jetzt kontaktieren