- Ablaufdatum für viele Corona-bedingten Steuerstundungen: 30.09.2020
- automatische Steuerstundung läuft ohne Antragstellung weiter bis 15.01.2021
- alternativ besteht Anspruch auf Ratenzahlung in 12 “angemessenen” Monatsraten (Antrag notwendig)
- Anspruch auf 6 weitere Ratenzahlungen, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre
- Stundungszinssätze für Verlängerungszeitraum werden reduziert
Wie geht’s nach der COVID-bedingten Steuerstundung weiter? Automatische Verlängerung oder Ratenzahlung?
Wir beraten gerne über die Möglichkeiten.