11. Dezember 2023 | ORF-Beitrag
Mit Abschaffung der GIS-Gebühr wird die Finanzierung des ORF ab 1.1.2024 auf neue Beine gestellt. Der neue ORF-Beitrag gilt nun auch für Unternehmen. Wie hoch der Beitrag ist und was Unternehmer:innen jetzt tun müssen, erklärt Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz.
Für den betrieblichen Bereich legt das ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) für den unternehmerischen Bereich die Lohnsumme als Anknüpfungspunkt fest, mit der ein Unternehmen der Kommunalsteuerpflicht im vorangegangenen Kalenderjahr unterliegt. Unternehmen müssen pro Betriebsstätte und Gmeinde gestaffelt einen oder mehrere ORF-Beiträge bezahlen.
Dementsprechend kommt eine ORF-Beitragspflicht nur dann zustande, wenn im vorangegangenen Jahr Lohnsteuerzahlungen eines Unternehmens im Sinne des Kommunalsteuergesetzes vorliegen und dementsprechend auch Kommunalsteuer entrichtet wird.
Bei Privatpersonen wird auf den Hauptwohnsitz abgestellt. Wird das Unternehmen von Zuhause aus betrieben, ist der ORF-Beitrag an der gemeldeten Betriebsstätte zu entrichten. In diesem Fall ist weder für den Unternehmer persönlich noch für andere Haushaltsangehörige, die an der Adresse der Betriebsstätte wohnen, ein zusätzlicher Beitrag für den privaten Bereich zu entrichten.
Sollte ein Unternehmen nicht kommunalsteuerpflichtig sein – die trifft in aller Regel auf Ein Personen Unternehmen (EPU) zu –, dann ist es auch nicht ORF-beitragspflichtig. Ist der oder die Unternehmer:in aber als Privatperson an der Unternehmensadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet, dann zahlt die Privatperson.
Höhe des ORF-Beitrag
Die Höhe des ORF-Beitrags ist für die Jahre 2024-2026 mit € 15,30 / Monat (€ 183,60 pa) festgesetzt.
Für Unternehmen gilt eine Staffelung abhängig von der Summe der Arbeitslöhne, die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer sind.
Hinweis: Als Dienstnehmer:innen gelten auch freie Dienstnehmer:innen und wesentlich Beteiligte.
Zur Klarstellung des Begriffs „Betriebsstätte“ wird festgehalten, dass mit einem Homeoffice keine Betriebsstätte des betreffenden Mitarbeitenden bewirkt wird und folglich auch kein zusätzlicher ORF-Beitrag für den Unternehmer anfällt.
Jahressumme der Arbeitslöhne je Standortgemeinde | Zu bezahlende Anzahl an ORF-Beiträgen (à € 15,30*) pro Monat*) |
ORF-Beitrag in EURO für die Standortgemeinde | |
Pro Monat*) | Pro Jahr*) | ||
bis 1,6 Mio. Euro | 1 Beitrag | 15,30 | 183,60 |
bis 3 Mio. Euro | 2 Beiträge | 30,60 | 367,20 |
bis 10 Mio. Euro | 7 Beiträge | 107,10 | 1.285,20 |
bis 50 Mio. Euro | 10 Beiträge | 150,30 | 1.836,00 |
bis 90 Mio. Euro | 20 Beiträge | 306,00 | 3.672,00 |
mehr als 90 Mio. Euro | 50 Beiträge | 765,00 | 9.180,00 |
*) im Burgendland, in Kärnten, der Steiermark und Tirol zuzüglich einer – betraglich nach Bundeland variierenden – Landesabgabe
Der monatliche ORF-Beitrag ist mit der Anzahl von 100 gedeckelt. Somit sind im Höchstfall von einem Unternehmen € 1.530 / Monat abzuführen.
ORF-Beitrag – was ist jetzt zu tun?
Die Anmeldung zum ORF-Beitrag hat an die ORF-Beitrags Service GmbH zu erfolgen, ist aber nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt. Die Daten zur Bemessungsgrundlage erhält die Gesellschaft in weiterer Folge automatisiert vom BMF unter Einhaltung des Datenschutzes.
Andernfalls müssen Unternehmen ihrer Meldepflicht bis zum 15.4.2024 bei der ORF-Beitrags Service GmbH nachkommen. Die mit der Zahlungsaufforderung festgesetzten Beiträge sind binnen 14 Tage ab Zustellung fällig. Meldeverstöße können mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 2.180 bestraft werden.
Unser Hinweis Steuerberater Schwaz: Nur wenn der Beitrag nicht fristgerecht entrichtet wird und auf Wunsch des Beitragsschuldners werden Bescheide über die Beitragsfestsetzung ausgestellt. Gegen die von der ORF-Beitrags Service GmbH erlassenen Bescheide kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
Fragen zum ORF-Beitrag für Unternehmen?
Bei Fragen zum ORF-Beitrag für Unternehmen helfen die Expert:innen von Geisler & Hirschberger Steuerberater Schwaz gerne weiter: Jetzt kontaktieren
Ebenfalls für die Klärung weiterführender Fragen steht die GIS noch bis Jahresende bzw ab 1.1.2024 die OBS und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- per E-Mail unter service@orf.beitrag.at bzw
- telefonisch unter 0810 00 10 80 (Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr)
zur Verfügung bzw gibt es unter orf.beitrag.at ein umfassendes Online-Infoangebot der GIS bzw OBS.
Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/